Die Bieter in diesem Vergabeverfahren wurden heute über diese Absicht der BEG informiert. Der endgültige Zuschlag kann frühestens nach Ablauf einer 10-tägigen Einspruchsfrist erteilt werden, in der die unterlegenen Bieter die Möglichkeit haben, die Entscheidung der BEG durch die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Südbayern anzufechten.
Die BEG weist darauf hin, dass sie bis zum Ablauf dieser Einspruchsfrist zunächst keine weiteren öffentlichen Stellungnahmen zu der beabsichtigten Vergabeentscheidung abgeben kann.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist ein Unternehmen des Freistaats Bayern. Im Auftrag des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr plant, finanziert und kontrolliert die BEG den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern. Zu den wesentlichen Aufgaben der BEG gehören dabei die Konzeption und Verbesserung von Fahrplänen sowie die Qualitätssicherung. Die Aufträge für Verkehrsleistungen werden in Wettbewerbsverfahren vergeben. Den Zuschlag erhält jeweils das Verkehrsunternehmen, welches das insgesamt wirtschaftlichste, also das qualitativ und preislich beste Angebot abgibt. Als Folge des Wettbewerbs zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen konnte die BEG in den letzten Jahren nicht nur das Fahrplanangebot, sondern auch Qualitätsmerkmale wie Komfort und Fahrgastinformation ständig verbessern. Große Erfolge waren unter anderem die Einführung des Bayern-Takts – ein Stundentakt für fast ganz Bayern – sowie des Bayern-Tickets.
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