Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen mit variablen Zinssätzen haben Kreditinstitute unzulässige Klauseln in den Verträgen verwendet. Betroffene können einen Nachschlag auf die Zinsen fordern – teilweise sind dies Hunderte Euro. Wie dies gelingen kann, darum geht´s in den digitalen Info-Veranstaltungen „Prämiensparverträge“ der Verbraucherzentrale Hessen.

Die kostenfreien Online-Veranstaltungen finden am Freitag, den 08. Oktober 2021 von 9 bis 10 Uhr und am Donnerstag, den 14. Oktober 2021 von 14 bis 15 Uhr statt. Die Zahl der Teilnehmenden pro Termin ist auf 25 Personen begrenzt. Anmeldungen über kassel@verbraucherzentrale-hessen.de. ­ ­ ­Zwischen 1990 und 2010 haben vor allem Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken mit ihren Kunden langfristige Sparverträge mit variablen Zinssätzen abgeschlossen. Immer wieder lassen sich in diesen Verträgen Zinsklauseln finden, die rechtswidrig sind. Im Ergebnis wurden manch einem Kunden über viele Jahre zu wenig Zinsen gutgeschrieben.

„Wer sich bislang nicht mit dem Thema beschäftigt hat, aber einen variabel verzinsten Ratensparvertrag oder Riesterbanksparvertrag hat, sollte sich diesen einmal genauer ansehen“, sagt Katharina Lawrence, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Auch wenn derzeit noch lange nicht alle Rechtsfragen geklärt sind, informieren wir über die grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten.“

Den Link für die Einwahl erhalten die Angemeldeten einige Tage vor dem Termin per Mail. Für die Teilnahme sind eine Internetverbindung über PC oder Laptop mit Lautsprecher oder Headset/Kopfhörer und eine gültige Email-Adresse erforderlich. Zur aktiven Teilnahme mit Bild und Ton sind eine Kamera und Mikrofon nötig, wie sie in den meisten Laptops vorhanden sind. Wer anonym teilnehmen möchte, kann sich mit einem Pseudonym anmelden und Kamera und Mikrofon deaktivieren.

Über Verbraucherzentrale Hessen e. V.

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