Deshalb bittet die Nationalparkverwaltung alle Jahre wieder um Beachtung der geltenden Regelungen.
In der Kernzone des Nationalparks dürfen sich nur die tierischen Bewohner an den Leckereien der Natur laben, für alle anderen gilt: Sammeln von Pilzen und Beeren sowie Verlassen der Wege verboten! Würde sich jeder Pilzsammler seinen eigenen Weg durch den Nationalpark bahnen, kämen viele Tiere in Bedrängnis. Jede Störung kostet Energie, weil die Tiere die Flucht ergreifen und ihre Nahrungssuche unterbrechen müssen. Dies ist gerade im Herbst fatal, wenn sich die Tiere eine Fettschicht für den bevorstehenden Winter anfressen müssen.
Wer im Nationalpark Pilze und Beeren sammeln möchte, darf dies in der Entwicklungszone tun, allerdings nur zum persönlichen Bedarf und auf schonende Weise. Das Sammeln für den eigenen Bedarf bedeutet nicht, wahllos Pilze in großer Menge sammeln zu dürfen. Übermäßiges Pilzsammeln oder gar das Sammeln mit der Absicht des Weiterverkaufs sind verboten. Es sollten zudem nur essbare Pilze gesammelt werden, die man genau kennt. Denn wer erst sämtliche Pilze sammelt, um anschließend festzustellen, dass sie nicht genießbar sind, zerstört wichtige Pilzvorkommen. Viele bei den Sammlern beliebte Pilze zählen außerdem laut Bundesartenschutz-verordnung zu den besonders geschützten Arten.
Ausgenommen sind Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf.
Pilzfreunde sind deshalb angehalten, sich vor der Wanderung an den Informationstafeln über die Zonierung im Nationalpark zu informieren. Die Informationstafeln stehen an allen wichtigen Eingängen zum Nationalpark und in den Ortschaften im Nationalpark.
Hundehalter sollten zudem beachten, dass Hunde im Nationalpark an der Leine zu führen sind.
Die Nationalparkverwaltung weist ferner darauf hin, dass das Befahren von Wald- und anderen nichtöffentlichen Wegen mit Kraftfahrzeugen aller Art verboten ist. Alle Pilzfreunde werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf den beschilderten Park- und Rastplätzen abzustellen.
Die Nationalparkranger sind derzeit verstärkt vor Ort unterwegs und stehen für Rückfragen zur Verfügung, ermahnen oder verwarnen aber auch bei Verstößen. Insbesondere wer beim gewerbsmäßigen Pilzsammeln in großem Stil erwischt wird, dem droht ein empfindliches Bußgeld. Die gleichen Regeln gelten im Übrigen auch für das Sammeln von Beeren und Pflanzen.
Nationalparkamt Müritz
Schlossplatz 3
17237 Hohenzieritz
Telefon: +49 (385) 588636-00
Telefax: +49 (385) 588636-99
http://www.mueritz-nationalpark.de
Telefon: +49 (39824) 252-40
E-Mail: u.schade@npa-mueritz.mvnet.de