Ein ursprünglich urheberrechtswidrig im Internet veröffentlichtes Bild ist nicht mehr öffentlich zugänglich, wenn es nur noch durch Eingabe der korrekten Adresse gefunden werden kann. ARAG Experten verweisen auf den Bundesgerichtshof, welcher entschied, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass dann nur noch Nutzer Zugriff haben, die die Fundstelle bereits vorher gespeichert oder sich notiert hatten. Die Schwelle eines Zugangs "recht vieler Personen" werde dann nicht mehr erreicht (Az.: I ZR 119/20).
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