Die Kommunen hätten es allerdings letztlich in der Hand, dass es bei zusätzlicher Bürokratie bleibt und die Kosten nicht steigen. „Es ist an der Zeit, dass sowohl die Landeshauptstadt als auch die Umlandgemeinden ihren Bürgern – das gilt für Eigentümer und Mieter gleichermaßen – das Signal geben, die Hebesätze bei der Grundsteuer B so zu senken, dass die Belastungen im Durchschnitt der Kommune nicht steigen“, fordert Bergemann. Die zusätzliche bürokratische Last ergebe sich aus den bekannt gewordenen Steuererklärungsformularen, mit denen die relevanten Daten zum Stichtag 1. Januar 2022 erhoben werden. „Da wird sich der eine oder andere Eigentümer die Augen reiben und auf Datenrecherche gehen müssen“, befürchtet Bergemann.
Hinweis: Mit dem Grundsteuerrechner auf der Haus & Grund-Website kann jeder Eigentümer seine zukünftige Grundsteuerbelastung ausrechnen. Dort ist auch zu erkennen, dass es für Eigentümer in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nicht gar so bürokratisch wird, da sich diese Länder für einfache Flächenmodelle entschieden haben.
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