Die neue, in fast allen Bundesländern inzwischen etablierte Weiterbildungsordnung fußt auf der Unterscheidung von stationären und ambulanten Weiterbildungsstätten. Würde dem Papier der AOK entsprochen werden, ließe sich die Weiterbildung so nicht mehr realisieren. Hinzukäme, dass eine differenzierte Versorgung auch die Etablierung von Weiterbildungsverbünden voraussetzen würde. Diese sind zwar an sich eine sinnvolle Maßnahme, um den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung mehr Planungssicherheit zu ermöglich, aber bisher gibt es nur wenige, da die Einführung für die Weiterbilder mit administrativen Hürden verbunden sind. Auch die angesprochene episodenbasierte Vergütung bereitet dem Hartmannbund Kopfzerbrechen: „Wenn sich die Weiterbildenden nicht auf eine langfristig gesicherte Vergütung einstellen können, können sie auch keine längerfristigen Weiterbildungsverträge anbieten. Würde den Ideen der AOK gefolgt werden, wäre somit die Weiterbildung akut gefährdet“, stellt Schaps fest. Für den Arbeitskreis IV ist deshalb klar, dass die Ideen des Papiers dringend einer realitätsnahen Überarbeitung bedürfen.
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