Orthopäden und Unfallchirurgen fordern von Seiten der Politik die Anerkennung der Qualität vorhandener Zertifizierungsverfahren und Register zur bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten. Die Qualitätsinitiativen tragen dazu bei, die Spitzenmedizin in Zentren zu stärken und gleichzeitig eine gute medizinische Versorgung in ländlichen Regionen sichern. Außerdem dürfen rein ökonomische Vorgaben in Zukunft keine steuernde und beherrschende Rolle spielen und es braucht bessere Rahmenbedingungen für die Weiterbildung. Das erklären die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), die Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in einem Positionspapier anlässlich der Bundestagswahl 2021 (Link).

„Eine gute Patientenversorgung braucht eine wissenschaftlich fundierte Qualitätssicherung. Deshalb sollten die Zertifizierungen durch die medizinischen Fachgesellschaften vom freiwilligen zum verbindlichen medizinischen Standard in der Orthopädie und Unfallchirurgie werden. Hier ist der Rückhalt durch die Politik notwendig“, sagt Prof. Dr. Dietmar Pennig, Generalsekretär der DGOU und der DGU. Zu den bereits bestehenden Zertifizierungsverfahren zählen das TraumaZentrum DGU®, AltersTraumaZentrum DGU® sowie EndoCert. Für die Fachgesellschaften handelt sich dabei zusammen mit den Patientenregistern um leistungsstarke Instrumente, die sich im praktischen Einsatz bewährt haben und funktionieren. Durch die übertriebenen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstehen jedoch beispielsweise beim TraumaRegister DGU® regelmäßig gefährliche Datenlücken. Von den künftigen politischen Entscheidern wird daher die Anpassung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gefordert, um pseudonymisierte Daten rechtssicher verwenden zu können.

Ein wesentlicher Punkt im Positionspapier ist, dass der Fokus der ärztlichen Tätigkeit sowohl in Krankenhäusern als auch bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen wieder stärker auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten gerichtet werden muss. Rein ökonomische Vorgaben dürfen keine steuernde und beherrschende Rolle spielen. Deshalb wird von künftigen politischen Entscheidern erwartet, dass die Budgetierung von ärztlichen Leistungen aufgehoben wird. Auch eine Reform der Diagnosis Related Groups (DRGs) ist überfällig. „Der kommerzielle Druck widerspricht dem Geist der ärztlichen Freiberuflichkeit. Patientenleistungen müssen in nachgefragtem Umfang möglich sein. Sie müssen angemessen vergütet werden, wie auch der erhöhte Hygieneaufwand sowie die vorgeschriebene Bürokratie“, sagt Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Auch die Weiterbildung muss auf ein solides finanzielles Fundament gehoben werden. “Hier ist die Berücksichtigung des finanziellen Aufwandes in Kliniken und Praxen dringend geboten, um das hohe Niveau der Facharztweiterbildung, aber auch die Fortbildung im pflegerischen Bereich mit weiterer Qualifikation sicherzustellen“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär DGOU und Generalsekretär der DGOOC.

8 Empfehlungen von Orthopäden und Unfallchirurgen an künftige politische Entscheider im Überblick:

  1. Definierte Qualität bei der Patientenversorgung: Verbesserung in der Spitze und in der Breite durch die Festlegung von medizinischen Standards in der Orthopädie und Unfallchirurgie auf der Basis von Zertifizierungsverfahren und Daten aus Patientenregistern; Anpassung der Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die wissenschaftliche Registerarbeit; Einbindung des Erkenntnisstands der Fachspezialisten beim Aufbau des Implantateregisters Deutschland (IRD) bei einer Beleihung des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD);
  2. Aufhebung von ökonomischen Fehlanreizen in Klinik und Praxis: Abschaffung der Budgets und Festsetzung von fairen Vergütungen für definierte Leistungen; Reform der DRGs; Anerkennung der Bedeutung der Prävention in einer alternden Gesellschaft und Vergütung von Präventionsleistungen auch im fachärztlichen Bereich;
  3. Nutzung der vorhandenen TraumaNetzwerk-Strukturen u.a. auch für Pandemien: Weiterentwicklung der zertifizierten Strukturen zur Bewältigung von anders gearteten Überlastungsszenerien wie Pandemien und terroristischen Anschlägen;
  4. Stärkung und Zentrierung der Notfallversorgung: Refinanzierung der hohen Vorhaltekosten im Personal- und Sachbereich der Kliniken im Sinne der Daseinsfürsorge gemäß der G-BA-Vorgaben zur dreistufigen Notfallversorgung;
  5. Konsequenter Ausbau der digitalen Infrastruktur in Klinik und Praxis: Schaffung gesetzlicher Regelungen für niedrigschwellige digitale Schnittstellen zur Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Sektor, denn nur mit einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur lassen sich Sektorengrenzen abbauen.
  6. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die fachärztliche Weiterbildung: Refinanzierung der Weiterbildung muss unabhängig von der Klinikfinanzierung gewährleistet sein, um den hohen finanziellen Aufwand in Kliniken und Praxen zu auszugleichen;
  7. Freigabe der Gebührenordnung: Formale Anerkennung der bereits vollständig ausverhandelten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), da der Arztberuf einer fairen und sachgerechten Gebührenordnung bedarf, die den aktuellen Therapiestandard abbildet.
  8. Innovationsförderung: Aktive Unterstützung des Innovationsstandortes Deutschland in der orthopädisch-unfallchirurgischen Implantateherstellung; Anpassung des nationalen Medizinproduktegesetzes (MPG), da es Hersteller in Deutschland behindert, deren Kompetenz und Innovationskraft bei der Implantateentwicklung benötigt werden.

Link zum Positionspapier im Detail

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