Politische Zusage nicht eingehalten
Bisher galt die politische Zusage, rechtzeitig im Spätsommer die Finanzsituation für das kommende Jahr zu klären. Per Gesetz hatte der Deutsche Bundestag festgelegt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV auch im kommenden Jahr bei 1,3 Prozent gehalten werden soll. Um dies zu gewährleisten, wurden die im Hintergrund notwendigen Zwischenbilanzen und Berechnungen sowohl der Krankenkassen als auch des Gesundheitsfonds auf den August vorgezogen. Alles mit dem Ziel, in dem heutigen Gespräch des Bundesgesundheitsministers mit den Spitzen der GKV Einigkeit darüber zu erzielen, wie hoch der zusätzliche Bundeszuschuss im kommenden Jahr sein muss. Denn nur so wird eine verlässliche Planung möglich. Der GKV-Spitzenverband hat in dem heutigen Gespräch deutlich gemacht, dass für die Stabilität des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im kommenden Jahr ein zusätzlicher Bundeszuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro notwendig wäre. Statt wie angekündigt in der Sache über die notwendige Höhe zu sprechen, hat der Minister mitgeteilt, dass die notwendigen Entscheidungen erst Mitte Oktober 2021 getroffen werden sollen.
Steht die Sozialgarantie in Frage?
Der Bundesgesundheitsminister hat in dem heutigen Gespräch betont, dass die gesetzliche Vorgabe gelte, den Zusatzbeitragssatz bei 1,3 Prozent stabil zu halten. Er betonte ebenfalls, dass die dafür notwendigen Finanzmittel kommen sollten und dass damit die Sozialgarantie der Bundesregierung gelte. Angesichts der erwartbar schwierigen Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl ist damit jedoch völlig offen, wie und wann dann tatsächlich die zur Stabilisierung der GKV notwendigen Entscheidungen getroffen werden.
Die Sozialgarantie der Bundesregierung für das kommende Jahr ist ausgesprochen, aber die dafür notwendige Entscheidung wird auf die Zeit nach der Wahl verschoben.
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