Der besondere Schutz der Familie ist nicht nur im Grundgesetz verankert, er ist auch für die Integration von geflüchteten Menschen von entscheidender Bedeutung. Deshalb braucht es ein gerechtes, schnelles und rechtssicheres Verfahren, damit Familien von Migrantinnen und Migranten und besonders von geflüchteten Personen in Deutschland zusammengeführt werden können. „Wer in ständiger Angst um die Angehörigen im Herkunftsland oder auf der Flucht lebt, kann sich schwerlich aufs Deutschlernen oder auf die Arbeitssuche konzentrieren“, betonen die Caritasdirektorinnen Birgit Schaer (Freiburg) und Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Rottenburg-Stuttgart). „Sowohl für junge als auch für ältere, von der Flucht- und Kriegserfahrung traumatisierte Menschen, ist Familie ein wichtiger stabilisierender Faktor. Es gehört deshalb unbedingt auf die Agenda der künftigen Bundesregierung, die Familienzusammenführung von Personen, die bei uns ein Aufenthaltsrecht haben, zu stärken und zu fördern“.

Dafür müssen rechtliche und praktische Hindernisse beseitigt werden. Um zum Beispiel lange Wartezeiten in den Auslandsvertretungen zu vermeiden, wäre es hilfreich, die Bearbeitung von Visaanträgen in Deutschland auszubauen und im Auswärtigen Amt das Personal entsprechend aufzustocken. Eine große Erleichterung brächte es auch, Anträge auf Familienzusammenführung digital stellen und bearbeiten zu können. Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür sollten aus Sicht der Caritas Baden-Württemberg – auch im Zusammenhang mit dem geplanten Onlinezugangsgesetz – zeitnah geschaffen werden. Aus der praktischen Erfahrung zeigt sich zudem, dass eine Fristsetzung für die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung notwendig und auch machbar ist. Positives Beispiel dafür ist eine entsprechende Regelung bei Visa-Anträgen im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Oberstes Ziel muss es nach Auffassung der Caritas sein, dass jene Personen, die einen gesetzlichen Anspruch auf den Nachzug ihrer Kernfamilie haben, diesen in absehbarer Zeit umsetzen können. Dafür sollte das Regelwerk für die Familienzusammenführung dringend vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden. Dabei ist es wichtig, dass von der Familienzusammenführung auch die Geschwisterkinder von unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten profitieren. Es nutzt nichts, wenn die Eltern kommen können, aber dafür ihr Baby oder Kleinkind zurücklassen müssen. Dazu gehört auch, die Beschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zurückzunehmen und für alle Personen, die eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen, einen Anspruch auf Familienzusammenführung zu etablieren.

Die Caritas Baden-Württemberg plädiert außerdem dafür, dass nicht nur – wie es das derzeitige Recht vorsieht – die Kernfamilie von Geflüchteten, also Ehegatten und minderjährige Kinder, zusammengeführt werden dürfen. Wie bei EU-Bürger*innen sollten auch ausländische Elternteile und Geschwister nachkommen können, wenn ihnen von ihren hier lebenden Angehörigen Unterhalt gewährt wird. Um eine Gleichberechtigung aller in Deutschland lebenden Eltern mit nichtdeutschen Kindern zu erreichen, sollte zudem das Alter für alle nachziehenden Kinder auf 21 Jahre angehoben und damit an die gesetzlichen Regelungen für freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger*innen angepasst werden.

Die Caritas ruft dazu auf, sich an der Bundestagswahl am 26. September zu beteiligen und für einen Bundestag zu stimmen, der die sozialen Belange der Bürger*innen in den Mittelpunkt stellt. Ihre Forderungen an die neue Bundesregierung gibt es im Internet unter www.caritas-waehlt.de.

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