„Deutschland hat ebenso wie jeder andere Mitgliedsstaat der Europäischen Union das Recht und die Pflicht, sein Gesundheitssystem nach dem Bedarf der eigenen Bevölkerung zu gestalten“, sagt ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold, der in diesem Jahr auch Vizepräsident des Zusammenschlusses der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU, engl. PGEU, frz. GPUE) ist. „Der Druck durch den europäischen Binnenmarkt und dazugehörige Harmonisierungsbestrebungen nimmt jedoch zu. Deshalb braucht es ein klares Bekenntnis aus Brüssel, dass jedes Land einen garantierten Entscheidungsspielraum über Art, Umfang und Finanzierung des eigenen Gesundheitssystems dauerhaft behält. Diese Maßgabe muss auch in dem sehr sinnvollen EU4Health-Programm deutlich zum Ausdruck kommen, wenn dort zum Beispiel die Befugnisse der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) und anderen Akteuren erweitert werden.“
Zum Hintergrund: Das mehrere Milliarden Euro umfassende Programm „EU4Health“ hat die Europäische Kommission für den Zeitraum von 2021 bis 2027 vorgeschlagen. EU4Health ist eine Reaktion auf die Corona-Pandemie, wodurch die Gesundheit der EU-Bevölkerung verbessert, die Belastbarkeit der Gesundheitssysteme gestärkt und die Innovationen im Gesundheitssektor gefördert werden sollen. Neben der Kommission müssen aber auch Rat und Parlament das Programm beschließen.
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