Bayernweit beantragen jährlich mehr als 450 Verkehrsbetriebe beim Inklusionsamt im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) die Erstattung entgangener Fahrgeldeinnahmen. Der Hintergrund: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verkehrsbetriebe des öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtet, schwerbehinderte Menschen und deren Begleitperson unentgeltlich zu befördern. Die Verkehrsunternehmen in Bayern können diese Leistung jetzt online beantragen.

„Mit der Einführung des Online-Antrags zur Erstattung von Fahrgeldausfällen leistet die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales einen weiteren Beitrag für die Digitalisierung der Verwaltung im Freistaat Bayern“, erklärte ZBFS-Präsident Dr. Norbert Kollmer. „Verkehrsunternehmen, die proaktiv an der Inklusion mitwirken, können auf diesem Weg direkt, zeitsparend und einfach die ihnen zustehenden Leistungen beantragen“, so Dr. Kollmer.

Das Inklusionsamt im ZBFS unterstützte die bayerischen Verkehrsunternehmen mit zuletzt mehr als 45 Millionen Euro jährlich. „Der Online-Antrag ist eine Erleichterung für viele Infrastruktur-Betriebe und trägt dazu bei, dass die Unternehmen einen schnellen Ausgleich für ihre Leistungen erhalten können“, so Walter Oertel, der Leiter des Inklusionsamtes im ZBFS.

Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden von den Unternehmen gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck in Verbindung mit einer gültigen Wertmarke im Nahverkehr unentgeltlich befördert. In besonderen Fällen ist auch die ebenfalls unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen möglich.

Weitere Informationen zur Fahrgelderstattung sowie den Online-Antrag finden Sie unter folgendem Link:

www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/verkehrsbetriebe/

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