- Weitreichende Berücksichtigung von Qualitätskriterien bei Verteilung
- Deutliche Erweiterung des Rechteportfolios durch zahlreiche Abschlüsse von neuen Wahrnehmungsverträgen
Nach dem einstimmigen Votum des Aufsichtsrats hat nun auch die Gesellschafterversammlung von Corint Media einen neuen Verteilungsplan für die Erlöse aus dem Presseleistungsschutzrecht einstimmig beschlossen. Die zentrale Neuerung stellt die Aufnahme von pressespezifischen Leistungskriterien in den Verteilungsschlüssel dar. Mit der stärkeren Berücksichtigung zertifizierter IVW*-Kriterien wird der Bedeutung einer etablierten und schutzwürdigen pluralen Presselandschaft Rechnung getragen.
Der Verteilungsplan beinhaltet künftig fünf Töpfe, von denen zwei nach der Online-Reichweite des jeweiligen Angebots ausgeschüttet werden und zwei nach einer Systematik aus verkaufter Auflage und dem Einzelverkaufspreis einer Ausgabe. Zusätzlich werden weiterhin 2 Prozent der erzielten Erlöse zu gleichen Teilen unter allen berechtigten Presseverlegern der Corint Media verteilt, die einen Wahrnehmungsvertrag abschließen.
Seit Inkrafttreten des neuen Presseleistungsschutzrechts haben zudem zahlreiche Presseverleger ihr Interesse an der Wahrnehmung ihrer Rechte durch Corint Media bekundet. Corint Media ist zuversichtlich, künftig die Rechte von über 300 Angeboten und damit von einem überwiegenden Teil des Marktes wahrnehmen zu können.
Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer von Corint Media, dazu: „Mit den neuen Regelungen wurde nach intensiver Diskussion über die richtigen Parameter ein sehr guter Kompromiss gefunden, der dem Markt gerecht wird. Die Grundlage für eine faire Verteilung ist damit geschaffen. Neben dem Wahrnehmungsvertrag ist diese die Basis der Rechtewahrnehmung. Zusammen mit einem deutlich gestärkten Rechteportfolio werden wir nach dem Vertragsabschluss mit Europas größter News-App UPDAY auch die Verhandlungen mit den großen Plattformen Google, Facebook, Microsoft und den weiteren Verwertern über die Zahlung angemessener Vergütungen für die Nutzung der digitalen Verlagsinhalte fortsetzen.“
*Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.
Corint Media, mit Sitz in Berlin, ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.
Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX, MTV und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RPR1. und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die DuMont Mediengruppe, die Augsburger Allgemeine, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft und die Verlagsgruppe Ippen.
Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).
Der neue Verteilungsplan wird in Kürze auf der Website www.corint-media.com abrufbar sein. Ein Muster-Wahrnehmungsvertrag ist hier, Bildmaterial und Faktenblatt zu Corint Media hier abrufbar.
Corint Media GmbH
Lennéstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 206200-0
Telefax: +49 (30) 206200-33
https://www.corint-media.com
Leiter Kommunikation
Telefon: +49 (30) 20620020
Fax: +49 (30) 20620032
E-Mail: bernd.delventhal@corint-media.com