„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dass dieser Satz im Grundgesetz verankert ist, verdanken wir vorrangig der Frauenrechtlerin und Sozialdemokratin Dr. Elisabeth Selbert, die heute 125 Jahre alt geworden wäre. Massiven Widerständen in der eigenen und anderen Parteien zum Trotz, schaffte es die Juristin mit strategischem Geschick und einer breiten Mobilisierung von Frauenverbänden, dass Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes am 18. Januar 1949 vom Parlamentarischen Rat ohne Gegenstimme angenommen wurde. Ein Absatz mit, so Selbert, „revolutionärem Charakter“, der die Bundesrepublik entscheidend geprägt hat und weiterhin prägt.

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Professorin Dr. Maria Wersig, gedenkt Selbert zu ihrem 125. Geburtstag: „Elisabeth Selbert hat einen elementaren Grundstein für die Gleichberechtigung in Deutschland gelegt. Ihr verdanken wir es, dass Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Frauen massiv diskriminierten, verfassungswidrig wurden und reformiert werden mussten. Elisabeth Selbert war selbst Mitglied im djb. Ihr Vorbild ist uns Ansporn und Inspiration, weiter gegen Diskriminierung und für die vollständige Umsetzung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen einzutreten. Die mangelnde Repräsentanz von Frauen in Parlamenten bezeichnete Elisabeth Selbert als ‚Verfassungsbruch in Permanenz‘, einer von vielen Missständen, den es weiterhin zu beheben gilt.“

Nachdem Frauen im Jahr 1922 zu den Staatsexamina und damit den klassischen juristischen Berufe zugelassen wurden, holte Elisabeth Selbert im Alter von 30 Jahren und als Mutter von zwei Kindern das Abitur nach und studierte Jura in Marburg. Zeitlebens kämpfte sie für die Gleichberechtigung der Geschlechter.

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