Nach der Hochwasser-Katastrophe Mitte Juli sind Teile der Infrastruktur im Gebiet des Nahverkehr Rheinland (NVR) immer noch stark beschädigt. Die vielen Schäden an Gleisen, Weichen, Signaltechnik, Stellwerken, Brücken und Bahnhöfen sorgen dafür, dass der Betrieb noch nicht überall wieder aufgenommen werden konnte. Einige Strecken sind zwar wieder am Netz und die S 23 kann den Betrieb auf der Teilstrecke zwischen Bonn und Rheinbach zum 30. August wiederaufnehmen, zudem können die Züge auf der Eifelstrecke zwischen Köln und Euskirchen ab dem 06. September wieder rollen. Die Beseitigung der Schäden auf der weiteren Eifelstrecke zwischen Euskirchen und Ehrang (RE 22, RB 22, RB 24), auf der Erfttalbahn (RB 23), rund um Stolberg und Langerwehe (RB 20) und an der Ahr (RB 30, RB 39) wird jedoch noch deutlich länger dauern. Die Mitglieder der NVR-Verbandsversammlung sprechen sich dafür aus, dass die aus der Katastrophe erwachsenden „Chancen“ für einen zukunftsfähigen Ausbau der betroffenen Strecken genutzt werden und nicht nur der Ist-Zustand aus der Zeit vor der Flut wiederhergestellt wird.

Hierfür haben die Politiker in der aktuellen Sitzung der NVR-Verbandsversammlung eine an den Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Infrastrukturbetreiber gerichtete Resolution verabschiedet. Sie „richten einen dringenden Appell an die Verantwortlichen (…), die notwendigen Finanzmittel für den anstehenden resilienz-sicheren Wiederaufbau bereitzustellen, der die betroffenen Strecken zukunftsfähig aufstellt.“ Des Weiteren drängen die Mitglieder der NVR-Verbandsversammlung darauf, dass der neueste Stand der Leit- und Sicherungstechnik verbaut sowie die Voraussetzungen für den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der betroffenen Strecken realisiert werden. Die hierzu notwendigen Vorsorgemaßnahmen seien beim kurzfristigen Wiederaufbau zu ermöglichen und zu finanzieren. Die finalen Ausbauten sollen in einem zweiten Schritt zeitnah umgesetzt werden.

Um diese Pläne auch in die Tat umsetzen zu können, appellieren die Mitglieder an die Politik in Bund und Land, größtmögliche Erleichterungen bezüglich der für den Ausbau nötigen Untersuchungen und Planfeststellungsverfahren zu schaffen.

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