Damit steht das Ministerium jedoch nicht alleine. Der GKV-Spitzenverband sieht in der PPR 2.0 als Interimslösung ein veraltetes Instrument und unterliegt damit einer grob fahrlässigen Fehleinschätzung. Die gesetzlich bedingte Personalbemessung im Krankenhaus kommt frühestens 2025.
Bis dahin allein auf die in vielen Schichten nicht erfüllten Pflegepersonaluntergrenzen, voll finanziertes Pflegepersonal und bedarfsgerechte, abnehmende Fallzahlen zu bauen, wie es der GKV-Spitzenverband tut, ist nicht sachgerecht.
Zu guten Arbeitsbedingungen gehört zweitens eine dem Verantwortungsbereich gerecht werdende Bezahlung. Unsere wiederholte Forderung ist ein Einstiegsgehalt für Pflegefachberufe von 4.000 Euro, eine sinnhafte und wertschätzende Personalführung und eine personalorientierte, flexible Arbeitsorganisation in den Krankenhäusern.
Drittens bedarf es auch endlich im Krankenhaus einer sinnvollen Aufgabenverteilung, die sich an der Fachlichkeit der Professionen orientiert. Professionell Pflegende können mehr als ihnen heute zugestanden wird. Ihnen kann und muss vertraut werden. Modellversuche in der Aufgabenübertragung ärztlicher Aufgaben, wie jetzt entschieden, sind eher das bürokratische Verhinderungsmuster als der Motor für längst fällige Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen.
Viertens muss die Profession Pflege in allen sie betreffenden Fragen gestaltend einbezogen werden.
„Nur wenn es uns gelingt, für diese vier Meilensteine einer sicheren, guten und bedarfsgerechten Pflege im Krankenhaus schnellstmöglich Lösungen zu finden – mit der PPR 2.0 als Interimslösung – und diese auch direkt umsetzen, können die hierfür notwendigen professionell Pflegenden im Beruf gehalten und gewonnen werden. Dem GKV-Spitzenverband kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu, die er ernster nehmen muss, als er dies in der Vergangenheit vielfach getan hat.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände des DPR:
– Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS)
– AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)
– Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS)
– Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG)
– Bundesverband Pflegemanagement
– Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
– Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD)
– Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK)
– Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
– Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA)
– Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)
– Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
– Katholischer Pflegeverband e.V.
– Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS)
– Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP)
– Verband der PflegedirektorInnen der Unikliniken e.V. (VPU)
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
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Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Telefon: +49 (30) 39877-303
Fax: +49 (30) 39877-304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de