Heute präsentieren Bezirk und Investor den Siegerentwurf des Werkstattverfahrens zum Neubauquartier am „Pankower Tor“. Dazu Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin: „Der Siegerentwurf und der ganze Wettbewerb sind schon im Ansatz verfehlt, da die Fläche am „Pankower Tor“ so nicht bebaut werden darf. Es ist skandalös, wie alle Beteiligten unbeirrt an einer Planung festhalten, die das Vorkommen der Kreuzkröte auf der Fläche vollständig ignoriert. Und das, obwohl dieses Vorkommen und damit auch die rechtlichen Rahmenbedingungen seit 16 Jahren bekannt sind. Die Verantwortlichen in Senat und Bezirk leiden offenbar unter Realitätsverlust.“

Auf dem Areal am „Pankower Tor“ lebt – neben anderen streng und besonders geschützten Arten – Berlins letzte Population der Kreuzkröte. Es handelt sich um ein ungewöhnlich großes Vorkommen von auch überregionaler Bedeutung. Der Senat und der Investor Krieger Handel SE, der am „Pankower Tor“ neben Wohnungen auch zwei Möbelmärkte mit mindestens 250 oberirdischen Parkplätzen errichten will, streben eine Umsiedlung der gesamten Population nach Brandenburg an. Rainer Altenkamp: „Die Maßnahme würde faktisch bedeuten, dass die Art in Berlin ausgerottet wird. Zudem gibt es kein Beispiel, wo eine derartige Umsiedlung funktioniert hat. Der Versuch einer Umsiedlung wäre daher grob rechtswidrig und hat damit keine Aussicht auf Verwirklichung.“

Um die an sich nicht genehmigungsfähige Umsiedlung überhaupt zu ermöglichen, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Anfang Juni die Pläne am „Pankower Tor“ in ihrer Gesamtheit als „im zwingenden öffentlichen Interesse liegend“ und „alternativlos“ deklariert. Gegen diesen juristischen Trick, der offenbar das Artenschutzrecht aushebeln soll, hat der NABU Berlin Klage beim Berliner Verwaltungsgericht erhoben.

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