"Die Vermittlungsabsprache mit Indonesien ist für uns ein Meilenstein, um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Leben zu füllen", sagte Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit, anlässlich der Unterzeichnung der Vermittlungsabsprache. "Vermittlungsabsprachen schaffen verlässliche und transparente Rahmenbedingungen für eine faire Migration, die auch im Sinne der Partnerländer ist. Es ist unser Anliegen, weitere solcher Absprachen folgen zu lassen, um zielgerichtet auch in anderen Berufen die Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen, die in Deutschland fehlen." Von indonesischer Seite unterzeichnete Benny Rhamdani, Leiter des IMWPB die Absprache. Pandemiebedingt fand die Unterzeichnung virtuell statt.
Neben den guten Verdienst- und Entwicklungsmöglichkeiten hob Rhamdani besonders die hohen arbeitsrechtlichen Standards in Deutschland hervor, die auch für ausländische Arbeitskräfte gelten. Die Vermittlungsabsprache erleichtert außerdem die Einreise für teilnehmende Pflegekräfte, die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses muss erst nach der Ankunft in Deutschland eingeleitet werden. Das gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH umgesetzte Programm "Triple Win" begleitet sie zudem durch den gesamten Spracherwerb- und Visumsprozess sowie bei der Integration in Deutschland.
Die Rekrutierung der ersten Pflegekräfte könnte sich angesichts der pandemischen Lage aktuell schwierig gestalten. Sie soll in enger Absprache mit den Partnern in Indonesien wenn möglich noch in diesem Jahr beginnen. Voraussetzung dafür ist, dass die angespannte pandemische Situation es zulässt. Die Pflegekräfte werden nach der Auswahl mehrere Monate in ihrem Heimatland sprachlich und fachlich auf ihre neue Tätigkeit in Deutschland vorbereitet. Mit den ersten Einreisen und Arbeitsaufnahmen wird ohnehin frühestens im zweiten Halbjahr 2022 gerechnet. Die Vermittlungsabsprache für indonesische Pflegekräfte steht auf Wunsch der indonesischen Partner nur Rekrutierungen unter Beteiligung der BA offen und ermöglicht keine Nutzung durch private Vermittlungsfirmen.
Hintergrund:
Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz erlaubt es der Bundesagentur für Arbeit, mit Drittstatten Vermittlungsabsprachen nach § 16d Abs. 4 Aufenthaltsgesetz über die Rekrutierung und Vermittlung von Fachkräften abzuschließen. Vermittlungsabsprachen erlauben den Fachkräften aus den Partnerländern unter anderem, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse erst nach der Einreise nach Deutschland einzuleiten. Regulär muss ein Anerkennungsbescheid bereits vor der Visumvergabe vorliegen. Somit beschleunigen Vermittlungsabsprachen die Einreise der benötigten Fachkräfte.
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