„Vor allem der Schutz von Frauen und Kindern, sowie von besonders verfolgten Gruppen wie den afghanischen Ortskräften und Mitarbeitenden humanitärer Organisationen, Menschenrechtsaktivist*innen sowie Journalist*innen muss nun oberste Priorität haben“, so Dr. Robert Bachert, Vorstand im Diakonischen Werk Württemberg. „Neben der Hilfe für die Anrainerstaaten braucht es humanitäre Aufnahmeprogramme in Deutschland und Europa.“
„Nach der Schließung der deutschen Botschaft in Kabul müssen den Menschen mit einem Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland unbürokratisch in den deutschen Auslandsvertretungen der Anrainerstaaten Visa für die Einreise gewährt werden“, betont Beatrix Vogt-Wuchter, Vorständin im Diakonischen Werk Baden. Selbst wenn es afghanische Flüchtlinge geschafft haben, sich über die Grenzen in die Nachbarstaaten zu retten, seien sie dort alles andere als sicher. Diejenigen, die einen Anspruch haben, in Deutschland Schutz und Aufnahme zu finden, dürften nicht durch lange Bearbeitungszeiten und bürokratische Hindernisse unnötig in Gefahr gebracht werden, so die Diakonie.
In Baden-Württemberg leben mehrere Tausend Asylsuchende teilweise schon seit einigen Jahren, die immer noch im Asylverfahren sind oder als abgelehnte Asylbewerber eine Duldung besitzen. Um die Asylverfahren zu entlasten, sei das Land Baden-Württemberg gefordert, eine umfangreiche Altfallregelung zu erlassen, damit diese Menschen endlich einen humanitären Aufenthaltsstatus bekommen. Dass diese Menschen perspektivisch bald nach Afghanistan zurück könnten, sei angesichts der aktuellen Entwicklungen unrealistischer denn je. Durch eine Legalisierung des Aufenthaltes die Integration dieser Menschen gezielt zu fördern, sei auch im Interesse der Aufnahmegesellschaft.
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