Die bislang erfolgten Änderungen am Entwurf der Richtlinie für die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) sind aus Sicht der Bioenergiebranche nach wie vor unzureichend. Notwendig sind – mit Blick auf die Zielverfehlungen bei der Minderung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Wärmesektor – weitere Änderungen, die im Ergebnis allen erneuerbaren Energien und Technologien die Chance geben, ihren Beitrag für einen wirksamen Klimaschutz durch eine Defossilisierung der Wärmenetze zu leisten. Dies betrifft insbesondere den Beitrag der Bioenergie, die bereits heute einen maßgeblichen Anteil an der THG-Minderung im Wärmesektor hat, im Entwurf der Förderrichtlinie aber massiv diskriminiert wird. So ist nicht nachvollziehbar, warum bei Bioenergieprojekten als Fördervoraussetzung langfristig eine Brennstoffversorgung nachgewiesen werden muss. Dies zeugt von erschreckender Unkenntnis wirtschaftlicher Kreisläufe, da Lieferverträge eher mittelfristig geschlossen werden und greift auf der anderen Seite in die Vertragsfreiheit und damit unzumutbar in die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Marktteilnehmer ein. Zudem liegt der wirtschaftliche Betrieb eines Bioenergieprojektes mit Blick auf die hohen getätigten Investitionen im ureigenen Interesse der Betreiber. Es bedarf daher keiner zusätzlichen wirtschaftsfeindlichen Regulatorik. Wir fordern, diese Fördervoraussetzung zu streichen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Förderung der Investitions- und Betriebskosten. Laut Entwurf wird die systemische Förderung der Investitions- und Betriebskosten beschränkt auf Wärmepumpen und Solarthermie. Allen anderen erneuerbaren Technologien wird eine Betriebskostenförderung verwehrt. Es erschließt sich nicht, aus welchen Gründen diese erneuerbaren Technologien im Wärmesektor von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft bei der Förderung derart benachteiligt werden. Alle erneuerbaren Technologien haben Betriebskosten, insbesondere bei Anlagen zum Einsatz gasförmiger Biomasse betragen die Brennstoffkosten als Teil der Betriebskosten weit mehr als 80 Prozent. Zum anderen werden alle erneuerbaren Technologien für eine erfolgreiche Defossilisierung der Wärmeversorgung und die Erreichung der sektorspezifischen Treibhausgasminderungsziele des Wärmesektors benötigt. Mit einem Fördermechanismus, der einseitig ausgewählte erneuerbare Technologien ökonomisch privilegiert, sind Fehlallokationen und stranded investments vorprogrammiert. Wir fordern daher einen technologieneutralen Fördermechanismus, der allen erneuerbaren Technologien eine systemische Förderung der Investitions- und Betriebskosten unter Berücksichtigung der spezifischen Betriebskosten der erneuerbaren Technologien gewährt, so dass standortspezifisch die tatsächlich kosteneffizienteste erneuerbare Technologie genutzt wird.
Über Biogasrat+ e. V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.
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