Erste privat erworbene Immobilie sollte frei von Grunderwerbsteuer sein

Nach Angaben des IVD Nord sollte die Förderung der Eigentumsbildung für die Politik oberste Priorität haben, denn gerade Wohneigentum ist eine solide Form der Altersvorsorge. Laut Statistischem Bundesamt haben nur 46,5 Prozent der Haushalte in Deutschland eine selbst genutzte Wohnung. In diesem Bereich haben sich die Erwerbsnebenkosten sich von 2010 bis 2020 um mehr als 80 Prozent erhöht.

Dennoch ist die Grunderwerbsteuer seit der Übertragung der Zuständigkeit für den Steuersatz auf die Länder im Jahre 2006 von fast allen Ländern immer wieder angehoben worden, was gerade in den Ballungsräumen zum Anstieg der Kosten für den Wohnungsbau beiträgt.

In ihrem aktuellen Wahlprogramm fordert die Union eine Erleichterung bei der Grunderwerbsteuer. Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord: „Wir befürworten eine solche Senkung, da sie natürlich einen Anreiz schafft, Wohneigentum zu bilden. Hier sind die Länder gefragt. Wenn wir aber jetzt in Hamburg zwischen den Zeilen lesen, dass ab 2022 eine Erhöhung auf 6 Prozent geplant sein könnte, um Corona-Defizite auszugleichen, führt das bestimmt nicht zu mehr Eigentum.“ Generell sollte laut IVD Nord die erste privat erworbene Immobilie frei von der Grunderwerbsteuer sein. Schönfeldt-Schulz: „Zudem schlagen wir vor, dass derjenige, der nach Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie energetische Modernisierungen innerhalb einer bestimmten Zeit vornimmt, die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise erstattet bekommt. Damit könnte sich die Hansestadt Hamburg ganz konkret am Gelingen der Energiewende und dem Klimaschutz beteiligen.“

Zusammengefasst sollte durch eine Anpassung der Steuergesetzgebung sichergestellt werden, dass die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum entfällt, ein Freibetrag gewährt oder ein Teil nach Durchführung von energetischen Maßnahmen erstattet wird. „Dazu können Rahmenbedingungen für eine angemessene Größenordnung des selbstgenutzten Wohneigentums über eine Wohnflächenbegrenzung vorgegeben werden. Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer könnte an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie beispielsweise Mindestdauer der Selbstnutzung oder Beschränkung auf die Hauptwohnung“, führt Schönfeldt-Schulz aus. Generell die Befreiung der Grunderwerbsteuer auf eine Wohnung zu beschränken, hält der IVD Nord für nicht zielführend, um insbesondere jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, früh in den Erwerb der eigenen Wohnung einzusteigen, indem sie zunächst eine kleine Wohnung kaufen und diese später sukzessive jeweils durch eine größere Wohnung ersetzen.

„Auch um Mieter an den historisch niedrigen Zinsen und der Wertsteigerung von Immobilien teilhaben zu lassen, sollte man sie von der Grunderwerbsteuer befreien, wenn sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen“, so Schönfeldt-Schulz abschließend.

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