Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet ihren von der Flut betroffenen Unternehmen Stundungen und Ratenzahlungen ihrer Mitgliedsbeiträge an. „Nach der wirtschaftlich schwierigen Situation durch Corona trifft es Unternehmen durch die hochwasser- und unwetterbedingten Schäden ein zweites Mal und damit umso härter“, sagt Stefan Hagen, Präsident der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Deshalb bieten wir betroffenen Unternehmen – wie auch schon bei Corona praktiziert – eine Anpassung der Vorauszahlung oder eine Stundung des Beitrags an.“ Betroffene Unternehmen können sich an die Beitragsabteilung der IHK unter Telefon 0228 2284 333 wenden.

Für Unternehmen, die von Unwetter und Hochwasser betroffen sind, hat die IHK eine telefonische Hotline unter 0228 2284 228 eingerichtet. Michael Fark, Geschäftsführer Unternehmensförderung der IHK: „Die IHK steht Unternehmen u. a. für Beratungen und Rückfragen zu Schadensfällen, Kreditprogrammen und Soforthilfen, steuerlichen Fragen oder Fördermitteln zur Verfügung.“ Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3787) stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/, https://twitter.com/IHK_Bonn und  https://www.instagram.com/ihk_bonn_rheinsieg/ unter den Hashtags #GemeinsamHelfen und #GemeinsamBonnRheinSieg ein.

Die Vollversammlung der IHK Bonn/Rhein-Sieg hatte auf Vorschlag des Präsidiums bereits eine signifikante Reduzierung der Grundbeiträge für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen und damit entschieden, Reserven in Höhe von 4,1 Millionen Euro im Jahr 2021 auszuschütten. So wurden die Grundbeiträge für 2021 über eine Nachtragswirtschaftssatzung sehr deutlich gesenkt, damit alle beitragszahlenden Mitgliedsfirmen von der Ausschüttung profitieren.

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