Die Schulbehörde wird gut 20.000 dienstliche Tablets für Lehrer*innen und unterrichtendes Personal zur Verfügung stellen.

„Die GEW hat die Bereitstellung dienstlicher Endgeräte lange gefordert und begrüßt, dass die BSB sich endlich diesem wichtigen Thema annimmt. Allerdings sind die von der BSB ausgewählten günstigen Tablets ein Schritt zu kurz gesprungen.“, kommentiert Bodo Haß, 2. Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW Hamburg). „Viele dienstliche Aufgaben lassen sich damit nicht oder nur eingeschränkt bewältigen (Text- und Tabellenbearbeitung, Unterrichtsvorbereitung). Hier sind die Pädagog*innen nach wie vor auf private Lösungen zurückgeworfen, die aus datenschutzrechtlichen Gründen hochproblematisch sind.“ Die stellvertretende Vorsitzende Yvonne Heimbüchel bemängelt: „Aus arbeitsergonomischer Sicht entsprechen die Tablets aufgrund der kleinen Bildschirme und fehlender Tastaturen nicht dem Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.“

„Wenn dieses wichtige Thema nun endlich angefasst wird, warum dann nicht richtig mit vernünftigen Laptops für alle Lehrkräfte und das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal? So wären dann alle Kolleg*innen, die mit den Schüler*innen arbeiten, eingebunden. Der preisliche Sprung zu Laptops ist nicht mehr so groß, wie beispielsweise das Land Bayern für seine Lehrkräfte vormacht.“, so Bodo Haß abschließend.

Die GEW fordert in Bezug auf die digitalen dienstlichen Endgeräte an Schulen:

  • Alle an Schule Beschäftigten müssen ein dienstliches mobiles Endgerät bekommen.
  • Durch die Geräte müssen vom Dienstherren vorab konkret definierte dienstliche Aufgaben erfüllt werden können. Um die gesetzliche Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen, müssen vor Anschaffung auf diese Aufgaben bezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden. Hierzu ist vor der Ausgabe an die Schulen eine Dienstvereinbarung mit dem GPR abzuschließen, die SPR müssen in den konkreten Einsatz in den Schulen einbezogen werden.
  • Sie müssen datenschutzkonformes und barrierefreies Arbeiten ermöglichen,
  • das Betriebssystem und die weitere Software ist seitens der Dienststelle zur Verfügung zu stellen, wobei Open Source Software bevorzugt eingesetzt werden soll und Abhängigkeitsstrukturen zu großen Anbietern vermieden werden sollen,
  • folgend der arbeitsschutzrechtlich vorgegeben Regelungen auch hinsichtlich der Ergonomie ist hierbei z.B. eine gewissen Bildschirmgröße notwendig ( > 13 Zoll),
  • die GEW HH geht davon aus, dass diese zu erwartenden Anforderungen, wie z.B. auch die Unterrichtsvorbereitung, nur mit qualitativ hochwertigeren Laptops/Notebooks zu erfüllen sind (Hinweis: hierzu sollte sich Hamburg mindestens an den Ausgaben Bayerns orientieren, dass ca.1000 Euro pro Gerät inkl. 250 Euro Verwaltungspauschale für die Wartung veranschlagt hat),
  • die Mittel aus dem Digitalpakt IV müssen hier deutlich durch die Bürgerschaft aufgestockt werden,
  • das für die Geräte notwendige Zubehör (z.B. Dockingstations, Tastatur, Schutzhülle usw.) muss ebenfalls gestellt werden,
  • alle Beschäftigten müssen eine qualifizierte Einweisung/Fortbildung in die Nutzung des Gerätes (im Rahmen Ihres Fortbildungskontingentes) bekommen,
  • die Sicherstellung des Nutzens und der Akzeptanz des Dienstgerätes bei den Beschäftigten wird nur bei professioneller Administration, Wartung und einem zeitnahen Vor-Ort-Support erfolgen (alle Systeme müssen dabei eine Mindestausstattung bekommen und dazu entlang der Beschäftigtenanzahl weitere IT-Verantwortliche bekommen); die bisher von der BSB veranschlagten Mittel zur Umsetzung des Digitalpakt III müssen deshalb deutlich aufgestockt werden,
  • langfristig muss die Finanzierung und Erneuerung der Geräte, sowie einer geeigneten Administration im Haushalt eingeplant und sichergestellt werden. Auch hier ist Nachhaltigkeit wichtig!
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