Die Firma Schmalz ist derzeit bemüht, in der Öffentlichkeit ein positives Bild von sich selbst zu vermitteln. Zu gleich versucht die Unternehmensleitung die Bildung eine echte Arbeitnehmervertretung zu verhindern. Der bei der Firma Schmalz existierende „Mitarbeiterbeirat“ ist gerade keine echte Arbeitnehmervertretung, sondern durch die von der Unternehmensleitung gestellten Mitglieder vielmehr ein Instrument unternehmerischer Dominanz. Die CGM kritisiert scharf diesen, mit dem Betriebsverfassungsgesetz nicht zu vereinbarenden, Versuch eine echte Vertretung von Mitarbeiterinteressen und eine angemessene Vertretung der Mitarbeiterpositionen zu verhindern.

Versuche eine Betriebsratsgründung zu verhindern:

Bei der Firma Schmalz gibt es derzeit lediglich einen Schein-Betriebsrat, der als „Mitarbeiterbeirat“ bezeichnet wird. Dieser setzt sich aus von der Geschäftsleitung benannten Vertreter und einigen wenigen, gewählten Arbeitnehmer*innenvertretern zusammen. Die CGM kritisiert deshalb scharf, dass solch ein Gremium für eine echte, vom Arbeitgeber unabhängige betriebliche Mitbestimmung wegen seiner Nähe zur Geschäftsleitung vollkommen ungeeignet ist. Die CGM und deren kontinuierlich wachsende Zahl von Mitgliedern bei der Firma Schmalz setzt sich deshalb klar und deutlich für die Gründung eines ordentlich gewählten Betriebsrates ein. Die Gründung eines Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz versucht die Unternehmensleitung nun andauernd zu verhindern. Immer wieder versucht die Geschäftsleitung dem gesetzlich festgelegten Gründungsverfahren jetzt Hindernisse mit Hilfe des Mitarbeiterbeirates in den Weg zu legen. Sie geht sogar so weit, mit einem Verfahren wegen Hausfriedensbruch zu drohen, obwohl die Mitgliederwerbung einer Gewerkschaft auf dem Firmengelände durch das Betriebsverfassungsgesetz eindeutig geschützt wird.

Des Weiteren sorgt derzeit ein neu eingeführtes Arbeitszeitmodell mit pauschalem Stundenabzug ohne Angaben von Gründen für reichlich Verunsicherung, ja Verärgerung in der Belegschaft. In Arbeitgeberbewertungsportalen wie KUNUNU (https://www.kununu.com/) lässt sich dies leicht nachvollziehen.

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