Die Taliban rücken in Afghanistan unaufhaltsam vor, kaum ein Tag vergeht, an dem sie nicht Anschläge im Land verüben. Am Wochenende haben die Taliban die Provinzhauptstadt Kundus eingenommen. Seit dem Abzug der Nato-Truppen sind nun mehr als die Hälfte der Bezirke Afghanistans unter ihrer Kontrolle. Viele Menschen sind auf der Flucht.

Die humanitäre Situation, ohnehin durch eine sehr prekäre Ernährungslage seit langem sehr angespannt, verschärft sich durch die dritte Welle der Covid-19-Pandemie weiter. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich weiter verschlechtern.

Ein Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan ist vor diesem Hintergrund dringend geboten.

Das fordert der Deutsche Caritasverband von der Bundesregierung in einem breiten gemeinsamen Bündnis mit 26 Organisationen aus dem Bereich der Menschenrechte, der Entwicklungspolitik, der Wohlfahrt, Flucht & Asyl sowie Rechtsanwält_innen- und Richter_innenvereinigungen. Die afghanische Regierung hat bereits im Juli die europäischen Staaten aufgefordert, vorläufig keine Abschiebungen mehr durchzuführen. Norwegen, Finnland und Schweden sind dieser Aufforderung nachgekommen. Auch die Grenzschutzagentur Frontex hat Anfang August bekanntgegeben, keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr unterstützen zu wollen. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Eilentscheidung am 2. August eine Abschiebung aus Österreich nach Kabul, die ursprünglich gemeinsam mit Deutschland stattfinden sollte, mit Verweis auf die dortige Sicherheitslage gestoppt.

Auch Deutschland darf die Augen vor der sich immer weiter verschlechternden Lage in Afghanistan nicht verschließen und muss alle Abschiebungen einstellen.

Rechtsstaat heißt, dass grundlegende menschenrechtliche Prinzipien eingehalten werden. Das völkerrechtliche Nicht-Zurückweisungsgebot, das Abschiebungen bei zu erwartenden schwersten Menschenrechtsverletzungen verbietet, gehört hierzu.

Dieses Abschiebungsverbot gilt für alle Menschen, unabhängig von individuellem Verhalten.

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