Vorsitzender Lies: „Investitionen in Energienetze müssen sichergestellt werden
 

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat im Hinblick auf die von der Bundesnetzagentur beabsichtigten Entscheidungen über die Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode mit großer Mehrheit einen Beschluss zur Sicherung der notwendigen Investitionen in die Energienetze gefasst.

Den Festlegungen kommt eine grundlegende Bedeutung für die nötigen Investitionen in die Energienetze zu, denn zum Gelingen der Energiewende sind weitere Investitionen in die Netze zwingend erforderlich. Ziel der Regulierung muss es daher sein, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für die Netzbetreiber zu schaffen – und dabei gleichzeitig die Kosten für die Netznutzer im Auge zu behalten“, sagt der Beiratsvorsitzende Olaf Lies. „Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen ihrer unabhängigen Funktion sicherzustellen, dass die Energiewende weiter voranschreiten kann und wir unsere klima- und energiepolitischen Ziele auch tatsächlich erreichen können“, so Lies.

Eigenkapitalzinssätze sind grundlegender Baustein der Energienetzregulierung

Strom- und Gasnetze gehören zu den sogenannten „natürlichen Monopolen“, in denen ein Wettbewerb nur eingeschränkt bzw. gar nicht stattfinden kann. Da somit im Fall der Energienetze die sonst üblichen Marktmechanismen nicht greifen, aber gleichzeitig Investitionen in diese erforderlich sind, wird der Eigenkapitalzinssatz – also die Verzinsung für das eingesetzte Kapital – durch die Regulierung vorgegeben.

Um ausreichende Anreize für die Bereitstellung von Eigenkapital zu gewährleisten, muss diese angemessen vergütet werden; gleichzeitig müssen die Kosten für die Netznutzer im Auge behalten werden, da diese die entstehenden Kosten letzten Endes tragen. Für jede Regulierungsperiode ermittelt die Bundesnetzagentur daher eine risiko- und finanzmarktadäquate Verzinsung für das eingesetzte Kapital. Für die vierte Regulierungsperiode sieht die Bundesnetzagentur den Erlass der Entscheidungen im Rahmen ihrer unabhängigen, unparteiischen und weisungsfreien Tätigkeit noch in diesem Jahr vor.

Link zum Beschluss: www.bundesnetzagentur.de/beirat-beschluesse

Der Beirat ist ein politisches Beratungsgremium und besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie aus 16 Vertreterinnen/Vertretern der Bundesländer. Die Beiratsmitglieder werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates berufen und begleiten die Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur in wichtigen Fragen für die Allgemeinheit.

Olaf Lies, Vorsitzender des Beirats bei der Bundesnetzagentur

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