Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen, damit ihnen keine Nachteile entstehen.  

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden.

Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit.

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt kann die persönliche Arbeitslosmeldung ohne vorherige Terminvereinbarung in der Hauptagentur Karlsruhe sowie den Außenstellen in Rastatt, Baden-Baden, Bruchsal, Ettlingen und Waghäusel erfolgen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Agentur für Arbeit dennoch einen Termin zu vereinbaren. In den Geschäftsstellen Bretten, Bühl und Gaggenau ist die persönliche Arbeitslosmeldung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.  

Die Öffnungszeiten und Möglichkeiten zur Terminvereinbarung finden Kundinnen und Kunden rund um die Uhr online unter www.arbeitsagentur.de/karlsruhe-rastatt.

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