Wer jemanden im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim sowie in einer Einrichtung der Behindertenhilfe besuchen möchte, benötigt ab 23. August 2021 einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Oder er muss geimpft oder genesen sein. Diese sogenannte 3G-Regel , die auf der letzten Bund-Länder-Pandemie-Runde beschlossen wurde, gilt ab Ende August auch für die Innengastronomie, Übernachtungen in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder einem ähnlichen Beherbergungsbetrieb, für Veranstaltungen, Feste oder Sport in Innenräumen sowie bei Friseurbesuchen oder der Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Länder jedoch je nach Inzidenzwert beschließen können, die 3G-Regel auszusetzen oder aufzuheben.
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