Die höheren klimapolitischen Ziele für 2030 stellen eine große Herausforderung für den Gebäudesektor dar. „Der ZIA wird die Maßnahmenvorschläge genau prüfen und sich im Legislativ-Verfahren für praxistaugliche, wirtschaftliche und technologieoffene europäische Regelungen einsetzen“ so ZIA-Präsident Andreas Mattner. Im Sinne der Better Regulation-Grundsätze sei zudem darauf zu achten, bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. „Aufgrund der großen Auswirkungen auf unseren Wirtschaftssektor und damit auch auf das Leben von Millionen von Menschen, die in unseren Gebäuden wohnen und arbeiten, braucht es Lösungen, die gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt werden. Die Immobilienwirtschaft steht mit Ihrer Expertise bereit, um praxistaugliche Lösungen für mehr Klimaschutz zu finden“ so Mattner.
Die Bewertung des ZIA zu den einzelnen Maßnahmen des Pakets:
Emission Trading System – ETS
Die Einbeziehung des Gebäudesektors in ein separates europäisches Emissionshandelssystem ist die richtige Herangehensweise. Auch die Reinvestition der zusätzlichen Einnahmen in Klimaschutzmaßnahmen ist richtig und wichtig – hier muss aber darauf geachtet werden, dass die Einnahmen auch dem jeweiligen Sektor, aus dem sie entstammen und für den massiver Investitionsbedarf zur Errichtung der Klimaziele besteht, vollständig wieder zugutekommen.
Renewable Energy Directive – RED
Im Sinne der Umsetzung der ambitionierten Klimaziele gilt es, die Rahmenbedingungen zur Nutzung aller erneuerbarer Energien im Gebäude weiter zu verbessern. Der ZIA unterstützt das Ziel eines gemeinsamen Rahmens für die Förderung von Energien aus erneuerbaren Quellen. Maßnahmen müssen aber marktgerecht und auf die spezifische Situation des jeweiligen Gebäudes zugeschnitten werden. Auch die nicht unmittelbar gebäudebezogenen Träger erneuerbarer Energie müssen in die Bilanzierung einbezogen werden, z.B. Solarstrom aus PV-Anlagen im Quartier.
Energy Efficiency Directive – EED
Energieeffizienz darf nicht der einzige Zielwert sein und muss aus Sicht des ZIA immer im Zusammenhang mit der verstärkten Anrechenbarkeit und Nutzung erneuerbarer Energien gesehen werden. Besonders bei der nationalen Umsetzung müssen diese Faktoren besondere Berücksichtigung finden. Unwirtschaftliche Anforderungen wären mit angemessener Förderung zu begleiten. Hierbei ist wichtig, keine beihilferechtlichen Hürden aufzubauen.
Effort Sharing Regulation
Die Novellierung der Effort Sharing-Richtlinie verteilt das neue europäische Klimaziel 2030 anhand der Leistungsfähigkeit der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland wird daher besonders hohe Lasten tragen. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung bereits das deutsche Klimaziel für 2030 deutlich angehoben. Vor diesem Hintergrund sind die Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit der zusätzlichen Investitionen besonders im Blick zu halten.
Energy Taxation Directive – ETD
Bei der Ausgestaltung der neuen Energiesteuerrichtlinie muss aus immobilienwirtschaftlicher Sicht darauf geachtet werden, dass keine unangemessene Doppelbelastung durch Energiesteuern und CO2-Bepreisung erfolgt. Zu hohe Belastungen würden zum einen bei den Gewerbeimmobilien die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandort Deutschlands schwächen und zum anderen das Wohnen weiter verteuern.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
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