Auszubildende, die ihre Lehre vorrausichtlich zwischen dem 01.04.2022 und 30.09.2022 beenden werden, können unter bes-timmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.

Laut Prüfungsabteilung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
2. Eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die Auszubilden-den bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht haben und bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
3. Der Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsun-terweisungskurse,
4. Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichts-hefte),
5. Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungs-berufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
6. Auch zur Prüfung kann zugelassen werden, wer das Eineinhalbfa-che der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufs-praxis nachweisen kann (Externenprüfung).

Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2021 beim zustän-digen Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Antragsformulare gibt es bei der jeweiligen Innung oder Geschäfts-stelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf unserer Homepage unter http://www.hwk-karlsruhe.de/….

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