Wir begrüßen sehr, dass zum Beispiel der Verband der Ersatzkassen schon unbürokratische Regelungen, um die finanzielle Stabilität der betroffenen Krankenhäuser zu sichern, angekündigt hat. Neben kurzfristigen und unbürokratischen finanziellen Hilfen zum schnellen Wiederaufbau der klinischen Infrastruktur benötigen die Einrichtungen auch eine wirtschaftliche Absicherung. Besonders von der Flutkatastrophe betroffene Kliniken, die ihren Betrieb auf absehbare Zeit nicht oder nur eingeschränkt wieder aufnehmen können und mit Erlösverlusten rechnen müssen, benötigen eine außerordentliche finanzielle Hilfeleistung, um für sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wirtschaftliche Perspektive zu erhalten. Diese Hilfeleistung sollte aus den Mitteln des angekündigten Rettungsfonds des Bundes und der Länder gespeist und zum Beispiel in Form von Ausgleichszahlungen nach dem Muster der Corona-Ausgleichszahlungen geleistet werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 21 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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