Für den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen ist Prof. Alfred Jacoby in die Versammlung einberufen worden. Er folgt auf Dr. Jacob Gutmark und wird im Programmausschuss mitarbeiten. Prof. Alfred Jacoby gehört seit 1992 dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden als Vorstandsmitglied an und ist seit vielen Jahren Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Offenbach.

Die Versammlung setzt sich aus 30 Repräsentanten gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und nehmen die Interessen der Allgemeinheit auf dem vielfältigen Arbeitsgebiet der Medienanstalt Hessen wahr.

Beteiligungsveränderungen bei Radio Frankfurt bestätigt

Die Frankfurt Business Radio GmbH & Co. Betriebs KG, vertreten durch Stephan Schwenk, hat Veränderungen ihrer Beteiligungsstruktur bei der Medienanstalt Hessen angezeigt. Die Hauptgesellschafterin Antenne Frankfurt GmbH hat aufgrund des Ausscheidens von insgesamt sechs Gesellschaftern deren Anteile erworben. Der Kommanditanteil der Antenne Frankfurt GmbH erhöht sich dadurch auf 67,60 %.

Die Versammlung der Medienanstalt Hessen bestätigt die angezeigten Veränderungen als medienrechtlich unbedenklich. Die Einflussverhältnisse bei der Zulassungsnehmerin haben sich rundfunkrechtlich nicht verändert.

„Public-Value-Satzung“ erhält Zustimmung

Die Versammlung der Medienanstalt Hessen hat zur Umsetzung der Vorgaben des Medienstaatsvertrags (MStV) die Satzung zur Durchführung der Vorschriften gemäß § 84 Abs. 1 MStV in Benutzeroberflächen (Public-Value-Satzung) beschlossen. Um die Medienvielfalt zu stärken und der steigenden Bedeutung der Auffindbarkeit von Rundfunk- und Medienangeboten Rechnung zu tragen, sieht der Medienstaatsvertrag die Privilegierung sog. „Public-Value-Angebote“ vor. Darunter gefasst werden neben Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Rundfunkangebote privater Anbieter und rundfunkähnliche Telemedien, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten.

Die „Public-Value-Satzung“ tritt am 1. September 2021 in Kraft, sobald alle 14 Landesmedienanstalten die Satzung übereinstimmend erlassen und veröffentlicht haben.

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