Bis zum 30. Juni 2021 wäre die Frist für die Umsetzung umfangreicher neuer Bestimmungen zum Nachweis nachhaltiger Biomasseerzeugung und -nutzung als Teil der Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (RED II) in nationales Recht gewesen. Stand heute gibt es jedoch noch keinen abgestimmten Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung. Tausende Bioenergieanlagen werden damit Rechtsunsicherheiten und drohendem Verlust der Fördervoraussetzungen ausgesetzt, die aus Sicht der Bioenergieverbände vollkommen unnötig und vermeidbar gewesen wären. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), kommentiert im Namen der Bioenergieverbände: 

„Es ist völlig unverständlich, weshalb mehr als zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung der RED II auf EU-Ebene Teile davon immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt sind. Seit heute gilt die RED I nicht mehr und die Bioenergiebranche benötigt dringend Klarheit, welche Regelungen jetzt für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Bioenergie gelten. Wir stehen zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Bioenergie und standen als konstruktiver Partner bei der Umsetzung stets zur Verfügung. Die jetzigen Verzögerungen bei der Vorlage der Verordnungen können aber nur eines bedeuten: Wir benötigen ausreichend lange Übergangsfristen für die Umsetzung! Ohnehin waren die bisher in Verordnungsentwürfen enthaltenen Übergangsfristen schon zu kurz, um dem enormen und für viele Branchenteilnehmer komplett neuen Aufwand Rechnung zu tragen. Hinzu kommt, dass die bisherigen Entwürfe in keinster Weise berücksichtigen, dass Biomasseanlagen auf zum Teil umfangreiche Lagerbestände zurückgreifen. Hierfür sind entsprechende Regelungen erforderlich. Umso mehr kann es nun nicht sein, dass die Bioenergiebranche die Verschleppung der Umsetzung ausbaden muss. Deshalb kommt es jetzt darauf an, dass die Bundesregierung endlich abgestimmte Verordnungsentwürfe vorlegt und für die Wirtschaft praktisch umsetzbare Fristen einräumt. Aus unserer Sicht praktikabel wäre ein Inkrafttreten der neuen Anforderungen zum 01.01.2023.“

Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fachverband Biogas e.V.
Euref-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 27581790
Telefax: +49 (30) 275817929
http://www.biogas.org

Ansprechpartner:
Bernd Geisen
Geschäftsführer
Telefon: +49 (228) 81002-59
E-Mail: geisen@bioenergie.de
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 31904-240
E-Mail: presse@bauernverband.net
Malte Trumpa
Fachreferent Holzenergie
Telefon: +49 (30) 2758179-20
E-Mail: trumpa@bioenergie.de
Jörg Schäfer
Fachverband BIOGAS e.V.
Telefon: +49 (30) 2758179-15
Fax: +49 (30) 2758179-29
E-Mail: joerg.schaefer@biogas.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel