Stellt sich nach einem Verkehrsunfall heraus, dass nicht alle geltend gemachten Schäden an dem Fahrzeug auf den Unfall zurückzuführen sind, sondern dass es sich teilweise um nicht reparierte Vorschäden handelt, kann dies nach Auskunft der ARAG Experten zum Verlust des gesamten Schadensersatzanspruchs führen (Landgericht Frankenthal, Az.: 1 O 4/20 – Entscheidung noch nicht rechtskräftig).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal .
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