„Say on climate“ kann auf der Tagesordnung von Hauptversammlungen vom Unternehmen selbst oder von seinen Aktionären eingebracht werden, um die Aktionäre jährlich über die Klimapolitik des jeweiligen börsennotierten Unternehmens abstimmen zu lassen und so einen permanenten Dialog über Umweltfragen zu gewährleisten. Dabei handelt sich um eine beratende Abstimmung, also eine Abstimmung, die nicht rechtlich durchgesetzt werden kann. Sie hat keine bindenden Befugnisse und greift nicht in die Hierarchie und Aufgaben der verschiedenen Organe der Unternehmensführung ein. Während der Vorstand für die Strategie eines Unternehmens zuständig ist, hat die Aktionärsversammlung die Aufgabe, diese Strategie zu kontrollieren. Von Aktionären eingebrachte Beschlüsse werden regelmäßig von Unternehmen und Stimmrechtsvertretern nicht unterstützt, und zwar unter dem Vorwand, es handle sich um eine Einmischung in die Rollenverteilung und die Aktionäre dürften sich nicht an die Stelle des Vorstands setzen. Welcher Nutzen lässt sich also angesichts der Unverbindlichkeit von „Say on Climate“ ableiten?
Zunächst einmal entspricht der Beschluss einer Erwartung der Anleger. Der Druck der Anleger, die Energiewende zu beschleunigen, steigt. Aktivisten wie „Follow this“ fordern eine Beschleunigung des Konzepts „Netto-Null-Emissionen“ und eine bessere Koordination mit dem Pariser Abkommen. Sollte ein von den Aktionären eingebrachter Beschluss nicht die Unterstützung des Unternehmens finden, kann es auf der nächsten Hauptversammlung mit einer Sanktionierung rechnen. Diese Abstimmung kann in Form einer Verweigerung der Genehmigung des Jahresabschlusses oder der Nicht-Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds erfolgen. Zahlreiche Punkte, die traditionell auf der Tagesordnung von Hauptversammlungen stehen, geben den Aktionären die Möglichkeit, ihre Unzufriedenheit mit der Unternehmensführung durch ihre Gegenstimme zum Ausdruck zu bringen, wovon auch regelmäßig Gebrauch gemacht wird. Die Unzufriedenheitsquote der Aktionäre ist ein Signal, das zunehmend auch von nachhaltigen Anlegern genutzt wird, indem sie mit Unternehmen darüber in einen Dialog treten, wie sie auf die Stimmen ihrer Aktionäre reagieren.
HIN ZU EINER SYSTEMATISIERUNG ODER GAR EINER VERPFLICHTUNG
Vorschläge von Unternehmen und Aktionären können eine Abstimmung über das Klimarisiko auf zukünftigen Hauptversammlungen betreffen oder mit anderen klimabezogenen Forderungen wie einer Verringerung der Treibhausgasemissionen etc. verbunden sein. Die „Follow this“-Bewegung fordert kurz-, mittel- und langfristige Emissionsminderungsziele und die Einbeziehung der sogenannten „Scope-Drei“-Emissionen, also von indirekten Emissionen, die durch das Produkt selbst und nicht durch dessen Produktion oder das operative Geschäft des Unternehmens entstehen. Wie bei „Say on Remuneration“ wäre eine jährliche Abstimmung über den Klimabericht und eine alle drei Jahre stattfindende Abstimmung über die Klimapolitik zu empfehlen. Standardisierung und Systematik lassen vermuten, dass auch „Say on Climate“ diesem Beispiel folgen wird. Die jüngste Anordnung eines niederländischen Gerichts an den Ölkonzern Royal Dutch Shell, die Reduzierung seiner Emissionen zu beschleunigen und zu verstärken, ist ein weiterer Beleg für den Paradigmenwechsel und die Bereitschaft, sich schneller in Richtung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu bewegen.
DPAM begrüßt diese Initiativen. Sie verdeutlichen das Engagement der Unternehmen für Nachhaltigkeit und Klimawandel, entsprechen dem globalen Trend hin zu einem größeren Bewusstsein für Klimarisiken und veranschaulichen, wie sehr diese in Geschäftsmodellen und Strategien integriert werden müssen. Ohne den Unternehmen zusätzlichen Arbeitsaufwand in Bezug auf Berichterstattung, Richtlinien usw. aufzubürden, unterstützt DPAM Vorschläge zu diesem Thema, in Übereinstimmung mit seinen TCFD-Empfehlungen und der Gemeinschaftsinitiative Climate Action 100+.
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