Der DÄB fordert das BMFSFJ sowie alle weiteren mitwirkenden Bundesministerien und den nach § 30 MuSchG gebildeten Ausschuss für Mutterschutz auf, endlich Taten folgen zu lassen. „Der Ausschuss für Mutterschutz muss die erforderlichen Regeln und Handlungshilfen für die Praxis zügig konkretisieren. Die zuständigen Bundesministerien sowie die Arbeitsschutzbehörden müssen ihrer Verantwortung für die Umsetzung gerecht werden“, heißt es in dem offenen Brief. Puhahn-Schmeiser ergänzt: „Wir fordern außerdem, dass konsequent individuelle Arbeitsplatzanpassungen durchgeführt werden, um die Arbeitsbedingungen sicher zu gestalten und so eine weiterbildungsrelevante beziehungsweise tätigkeitsrelevante Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, die sich nicht beispielsweise aufs Briefeschreiben beschränkt, sondern Frauen beruflich weiterbringt.“
Vorausgegangen war dem offenen Brief die erste bundesweite Umfrage zu diesem Thema, die der DÄB Ende 2020 und Anfang 2021 initiiert hatte. Diese Erhebung hatte den dringenden Handlungsbedarf deutlich aufgezeigt. So zeigte sich, dass 43% der Befragten Bedenken hatten, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden. Bei den Medizinstudentinnen waren es sogar 53%. 17% der Befragten konnten nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ihre Tätigkeit nicht fortführen. Nur 7% konnten unverändert weiterarbeiten. Die große Mehrheit, 63%, erfuhr deutliche Einschränkungen und durfte nur bis zu 50% ihrer vorherigen Aufgaben ausüben. Bei den Medizinstudentinnen waren die Nachteile noch eklatanter: Nur 2% der Schwangeren konnten uneingeschränkt weiterstudieren.
Der DÄB benennt in dem offenen Brief die konkreten Defizite des Mutterschutzgesetzes und zeigt Ansätze zur Optimierung. „Es muss sich schnell etwas für die schwangeren Frauen im Gesundheitswesen verändern“, betont Puhahn-Schmeiser. „Sonst drohen einer ganzen Generation von Ärztinnen berufliche Nachteile, die zeitlich in ihrer gesamten Laufbahn nachwirken.“
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