Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), bezeichnet das Inkrafttreten der Regelungen für die stationäre Pflege in der Pflegeversicherung heute vor 25 Jahren als großen Tag für die Pflege: „Viele Pflegebedürftige mussten ab diesem Zeitpunkt keine Sozialhilfeleistungen zur Finanzierung ihrer Heimbetreuung mehr in Anspruch nehmen. Und die privaten Pflegeanbieter wurden den anderen Trägern gleichgestellt“, erläutert Meurer. Beitragspflicht bestand in der ersten Stufe ab dem 1. Januar 1995. Zum 1. April 1995 standen Leistungen der häuslichen Pflege zur Verfügung. Mit der zweiten Stufe ab dem 1. Juli 1996 wurde der Anspruch auf die Pflegesachleistung auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime ausgeweitet. Meurer: „Von der wettbewerblichen Ausrichtung um die beste Qualität und den günstigsten Preis profitierten sowohl pflegebedürftige Menschen als auch die Sozialhilfeträger in jeder Hinsicht.“

Der bpa-Präsident kritisiert jedoch die kürzlich beschlossene Reform der Pflegeversicherung: „Hier findet eine Abkehr vom erfolgreichen wettbewerblich ausgerichteten System statt. Zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen, der Beschäftigten und der Pflegeanbieter sowie der Beitrags- und Steuerzahler wird der Weg in die Planwirtschaft beschritten. Seit Monaten erklären wir detailliert, dass wir um die Existenz unserer Unternehmen fürchten, da die gesetzliche Neuregelung nur scheinbare Antworten für pflegebedürftige Menschen und für Beschäftigte enthält, aber an keiner einzigen Stelle darauf eingeht, dass auch die Unternehmen eine dauerhafte Perspektive behalten müssen. Unsere sehr berechtigten Sorgen wurden an keiner Stelle berücksichtigt.“

Meurer fügt hinzu: „Wer erwartet von Handwerksfirmen, die ein Pflegeheim bauen, dass sie dies zugunsten der späteren Bewohner ohne angemessene Zuschläge für Wagnis und Gewinn tun? Wer erwartet das vom medizinischen Fachhandel, von einer freiberuflichen Hebamme oder von Biontech? Auch vom Bäcker um die Ecke, der das Pflegeheim mit Brot beliefert, erwartet das niemand. Nur von den Unternehmen in der Pflegewirtschaft erwartet man dies offenbar. Und diese abstruse Haltung ist kein Phänomen des linken politischen Spektrums, sie reicht parteiübergreifend bis weit in die CDU/CSU hinein.“

Der Verbandspräsident betont, in den letzten 25 Jahren hätten die Positionen und Stellungnahmen des bpa sehr deutlich aufgezeigt, welche Auswirkungen gesetzliche Änderungen haben würden. „Wenn wir gewarnt haben, dann aus gutem Grund. Meist hat sich sehr schnell gezeigt, dass unsere Warnung alles andere als grundlos war. Die Koalitionsfraktionen haben sich gegen eine weitere Sicherung mittelständischer Unternehmen und damit gegen dringend benötigte Pflegeinfrastruktur ausgesprochen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für das Versorgungsangebot“, mahnt der bpa-Präsident.

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

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