Gestern Nacht kam es auch in Schleswig-Holstein zu schweren Unwettern. Zwar stürzten hier keine Häuser wie in der Eifel ein, aber auch ein vollgelaufener Keller kann zu schweren Schäden führen; zum Beispiel, wenn die Heizungsanlage oder elektrische Geräte wie die Waschmaschine in Mitleidenschaft gezogen werden.

Dazu gab Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgende Hinweise:

„Vorsorge ist besser als Nachsorge. Schäden kann man vorbeugen. Gegen eingetretene Schäden kann man sich versichern.

Jeder Eigentümer sollte überprüfen, ob seine Immobilie ausreichend gegen Starkregenereignisse geschützt ist. Beispielsweise hilft ein Rückstauventil gegen eine überlaufende Kanalisation. Kellerfenster- und Türen sollten aufstauende Niederschläge abhalten. Vor Starkregen sollte man prüfen, ob diese Schutzvorrichtungen funktionieren. Daher empfiehlt es sich, Unwetter- und Hochwasser-Apps zu nutzen, die einen rechtzeitig warnen.

Um den eingetretenen Schaden zu begrenzen oder ersetzen zu können, benötigen Hauseigentümer eine Elementarschadenversicherung. Die typischerweise vorhandene Gebäudeversicherung ersetzt Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau und Starkregen in der Regel nicht.

Die Elementarschadenversicherung ist leider noch nicht so weit verbreitet, obwohl diese oftmals für einen niedrigen dreistelligen Beitrag jährlich erhältlich ist, je nach Standort der Immobilie. Die Schäden können schnell fünfstellige Beträge erreichen, wenn zum Beispiel die Heizungsanlage zerstört wird.

Eigentümer und Mieter sollten den Deckungsumfang ihrer Hausratsversicherung überprüfen, ob Schäden am Hausrat durch Überschwemmungen gedeckt sind.

Weitere Informationen gibt es über die Kampagne „Naturgefahren – Der echte Norden sorgt vor!“ der Landesregierung, an der auch Haus & Grund beteiligt ist: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/H/hochwasserschutz/Downloads/Elementarschadenkampagne_Flyer.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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