Inselkammer: „Wir befinden uns in einer Phase der Pandemie, in der allen gastgewerblichen Betrieben das Grundrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ohne Einschränkung wieder zurückgegeben werden muss“ 

Angesichts des niedrigen Inzidenzgeschehens bei gleichzeitig stetig steigender Impf- und Genesenenquote fordert der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern weitere Maßnahmen, nicht nur um Hotellerie und Gastronomie als Hauptleistungsträger der Leitökonomie Tourismus durch die Krise zu retten, sondern die Branche als Teil der Lösung zu nutzen. DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Auch wenn die Corona-Pandemie zur schwersten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg geführt hat und das Gastgewerbe die mit am stärksten betroffene Branche ist, stand und steht das Thema Gesundheit hinsichtlich aller Forderungen nach Öffnungen und Erleichterungen für uns immer an erster Stelle. Aus diesem Grund haben wir auch zu keinem Zeitpunkt Öffnungen um jeden Preis gefordert, im Gegenteil, wir haben immer verantwortbare Lösungen mit erarbeitet und mitgetragen. Infolgedessen dürften in Bayern mit die sichersten Schutz- und Hygienekonzepte weltweit greifen.“
 
Inselkammer verdeutlicht: „Nunmehr befinden wir uns jedoch in einer Phase der Pandemie, in der allen gastgewerblichen Betrieben das Grundrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ohne Einschränkung wieder zurückgegeben werden muss. Nur dadurch kann die Akzeptanz staatlicher Maßnahmen seitens des Gastgewerbes und seiner Gäste erhalten bleiben. Wir fordern zudem einen langfristigen Plan und ein klares Bekenntnis, dass einseitige gastgewerbliche Schließungen auch im Herbst ausgeschlossen werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten über Konzepte dauerhafte Öffnungen zu ermöglichen. Diese müssen konsequent genutzt werden!“
 
Konkret fordert der DEHOGA Bayern:

  1. Konzeptöffnungen statt Lockdowns
  2. Gleichstellung von Negativ-Getesteten mit Geimpften und Genesenen (3G), um Anreize für freiwillige Testungen und Impfungen zu schaffen
  3. Wegfall der Maskenpflicht bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m oder der 3G-Regel
  4. Öffnung von Schankwirtschaften unter den gleichen Voraussetzungen wie Speisewirtschaften
  5. Öffnung der Nachtgastronomie (Clubs und Diskotheken) unter der Maßgabe der 3G
  6. Wegfall der Sperrzeitregelungen, um weitere organisierte Bereiche zu schaffen
  7. Permanente Überprüfung jeglicher Auflagen auf Ihre Verhältnismäßigkeit
  8. Entfristung der Umsatzsteuerreduzierung auf Speisen sowie Einbezug der Getränke
  9. Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Wochenarbeitszeit)
  10. Konsequente Entbürokratisierung
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