Der Beschluss ist ein Angriff auf die vertrauliche Kommunikation von Bürgerinnen und Bürger und setzt diese faktisch einem unzulässigen Generalverdacht aus. Während immer mehr Kommunikation heutzutage online stattfindet ist dieser Eingriff in das „digitale Briefgeheimnis“ ein völlig falsches Signal.
Den Schutz von Missbrauchsopfern gegen Ihr Grundrecht auf geschützte Kommunikation auszuspielen ist keine Lösung. Automatisierte Überwachung kann klassische Polizeiarbeit in diesem sensiblen Bereich nicht ersetzen. Auch kann solche Massenüberwachung nicht zwischen potentiellen Straftätern und besonders schutzbedürftige Formen der Kommunikation differenzieren, z.B. von Opfern von sexualisierter Gewalt mit ihren Therapeuten oder Anwältinnen. Der heutige Beschluss gilt bis Ende 2022; die endgültige Verordnung soll im Oktober 2021 vorgelegt werden.
Wir erinnern an dieser Stelle noch einmal an die „Zensursula"-Debatte in Deutschland, bei der mit dem selben vorgeschobenen Grund der Verhinderung und Aufklärung der sexuellen Folter von Kindern, eine Zensursurinfrastruktur aufgebaut werden sollte. Damals gründete sich aus dem Protest heraus der Verein MOGiS e.V., „MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren“. Aus der Protestbewegung heraus gründete sich mit den Piraten eine Partei und zog in etliche Parlamente ein.
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