In Vorbereitung auf die außerordentliche DFL-Mitgliederversammlung am kommenden Mittwoch (14. Juli) hat die DFL Deutsche Fußball Liga den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga einen Entwurf des medizinisch-hygienischen Arbeitsschutz-Konzepts von DFL und DFB für die Saison 2021/22 zugesendet. Gegenstand ist der Arbeitsschutz für an der Durchführung des Spielbetriebs und der medialen Begleitung beteiligte Berufstätige. Das Konzept, das erneut maßgeblich von der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ erarbeitet wurde, ist daher grundsätzlich unabhängig von den standort-individuellen Konzepten der Clubs für eine Rückkehr von Fans in die Stadien zu betrachten.

Das medizinisch-hygienische Konzept soll im Bereich der DFL für die Bundesliga und 2. Bundesliga und im Bereich des DFB für den DFB-Pokal, die 3. Liga der Männer sowie die FLYERALARM Frauen-Bundesliga als Grundlage für notwendigen Infektionsschutz und Hygienestandards dienen. Es ist eine Weiterentwicklung des Konzepts, das die Basis für den Spielbetrieb in der zurückliegenden Saison bildete. Statt einer Orientierung der Maßnahmen und Personengruppengrößen an Inzidenzwerten tragen die Inhalte künftig aber der bundesweit fortschreitenden Immunisierung Rechnung. Beruflich im Stadion tätige Personen erhalten vor diesem Hintergrund nur mit „GGG-Status“ Zutritt zum Stadion – also sofern sie in Bezug auf COVID-19 vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind und ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Für Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer, die nicht geimpft oder genesen sind, sind weiterhin regelmäßige Testungen vorgesehen. Zudem enthält das Konzept unter anderem Vorgaben für Kontaktsituationen zwischen Geimpften, Genesenen und Personen, die noch nicht über einen entsprechenden Schutz verfügen. Darüber hinaus werden logistische und organisatorische Aspekte mit Blick auf Zone 1 (Stadioninnenraum), Zone 2 (Sonderbereich Tribüne) und Zone 3 (TV-Compound) des Stadions sowie für die Medienproduktion geregelt. Als Arbeit- bzw. Auftraggeber und organisatorischer Veranstalter der einzelnen Spiele tragen die Heimclubs die Verantwortung für die jeweilige Umsetzung der Maßnahmen des Konzepts, das vor Saisonbeginn durch einen Beschluss des DFL-Präsidiums statutarisch verankert werden soll.

Im Gegensatz zum Konzept der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“, das auf den Arbeitsschutz für beteiligte Berufstätige abzielt, enthalten die standort-individuellen Schutz- und Hygienekonzepte der Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga zur Ausrichtung eines Fußballspiels als Großveranstaltung zusätzlich Regelungen für eine Rückkehr von Fans in die Stadien.

Diese individuellen Konzepte der Clubs werden daher mit den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort abgestimmt und von diesen genehmigt. Dabei entscheidet jeder Club nach Abstimmung mit den lokalen Behörden eigenverantwortlich über die Inhalte seines Konzepts, das die Rückkehr der Fans in die Stadien ermöglichen soll. Auch wenn die jeweiligen Coronaschutzverordnungen der Länder nach dem jüngsten Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vom 6. Juli 2021 diesbezüglich zu weiten Teilen einheitliche Regelungen mit einer Gültigkeit bis zum 11. September 2021 vorsehen, berücksichtigen die clubindividuellen Konzepte die jeweiligen standortspezifischen Gegebenheiten. Dazu zählen unter anderem die jeweilige Stadioninfrastruktur und allerorts unterschiedliche An-/Abreisewege genauso wie die geltende behördliche Verfügungslage. Ein bundesweit zentrales Konzept für eine Rückkehr von Fans in die Stadien kann es insofern nicht geben.

Vorgesehen ist, dass die DFL-Mitgliederversammlung nur in einem Aspekt ein zentrales Vorgehen diskutiert: Nachdem aus den Reihen der Clubs um die Befassung mit einem möglichen einheitlichen Verfahren in diesem Punkt gebeten wurde, werden sich die 36 Proficlubs ergebnisoffen damit auseinandersetzen und darüber abstimmen, ob es angesichts der Einschränkungen der Kapazitäten für Zuschauerinnen und Zuschauer zunächst einen zentralen Verzicht auf Eintrittskarten für Fans von Gastmannschaften bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga geben soll.

Mit Blick auf den Spielbetrieb der kommenden Saison werden die Clubs während der Sitzung in Frankfurt am Main zudem über die zulässige Anzahl der Auswechslungen pro Spiel entscheiden. In der vergangenen Saison waren in beiden Ligen jeder Mannschaft fünf Spielerwechsel pro Begegnung erlaubt. Die Möglichkeit zu einer solchen Anpassung des Wechselkontingents hat das für das Regelwerk verantwortliche International Football Association Board (IFAB) auch für die Saison 2021/22 eingeräumt.

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