Jetzt ist es offiziell: Ein Hackerangriff ist eine Katastrophe, und das nicht nur im übertragenen Sinne, sondern buchstäblich. Erstmals hat mit Anhalt-Bitterfeld am Freitag ein Landkreis nach einer Cyberattacke den Katastrophenfall ausgerufen. Rund zwei Wochen lang wird die Verwaltung Schätzungen zufolge quasi vollständig lahmgelegt bleiben – mit teilweise gravierenden Auswirkungen auf die Bürger, denn auch Sozial- und Unterhaltsleistungen können wohl in dieser Zeit nicht bearbeitet und ausgezahlt werden. Das dürfte auch einer der Gründe sein, warum sich der Landkreis dazu entschlossen hat, erstmalig in Deutschland den Katastrophenfall nach einem Hackerangriff auszurufen. Als Grund dafür gaben die Verantwortlichen außerdem an, dass so "die Amtshilfe von anderen Dienststellen und sonstigen Trägern öffentlicher Aufgaben angefordert, der Einsatz der Hilfsorganisationen geleitet und die Wahrnehmung dieser Aufgaben mit den Beteiligten abgestimmt" werden könne.

Vor Ort ist auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dessen Präsident Arne Schönbohm erst kürzlich im Zusammenhang mit dem Angriff auf den IT-Dienstleister Kaseya davor warnte, dass Ransomware „derzeit als eine der größten Bedrohungen für die IT von Unternehmen und Organisationen einzuschätzen“ sei. Eine Sprecherin bestätigte, dass es in der Vergangenheit bereits mehrfach Cyberangriffe auf Kommunen gab, bislang aber noch nie der Katastrophenfall ausgerufen wurde. Dabei ergibt dieser Schritt angesichts der Schwere des Angriffs durchaus Sinn, insbesondere dann, wenn man allein der Lage nicht mehr gewachsen ist und schnell die Hilfe von anderen Institutionen wie dem BSI in Anspruch nehmen möchte.

Doch wie konnte es überhaupt zu dem Angriff kommen, der bereits am 6. Juli stattfand? Einfallstor war Medienberichten zufolge die Windows-Sicherheitslücke Printnightmare, durch die sich Code aus der Ferne ausführen lässt. Branchenkenner könnten nun einwenden, dass diese Sicherheitslücke von Windows bereits Anfang Juni gepatcht wurde, allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. Denn während für die erste unter diesem Namen bekannte Sicherheitslücke CVE-2021-1675 tatsächlich ein Sicherheitsupdate ausgeliefert wurde, bleibt eine andere, ebenfalls Printnightmare genannte Sicherheitslücke mit der Nummer CVE-2021-34527 weiter bestehen. Schlimmer noch: Für die weiter offene Lücke wurde in der Annahme, sie sei mit dem Update geschlossen worden, ein Proof-of-Concept-Exploit, also quasi eine Anleitung zur Ausnutzung, veröffentlicht. Dadurch ist es Kriminellen in aller Welt nun ein Leichtes, diese Schwachstelle auszunutzen. Welche der beiden Sicherheitslücken in Anhalt-Bitterfeld ausgenutzt wurde, ist bislang nicht bekannt und damit auch nicht, ob ein fehlendes Update schuld an der Misere ist. Tatsache ist jedoch, dass zahlreiche Server des Landkreises ausgefallen sind und die gesamte IT-Infrastruktur vom Netz genommen wurde. Ob die Daten „nur“ verschlüsselt oder zusätzlich heruntergeladen wurden, ist derzeit ebenfalls nicht bekannt. Auch dazu, ob es eine Lösegeldforderung gibt, hat sich der Landkreis noch nicht geäußert.

Der Fall zeigt allerdings ein großes Problem auf, das eigentlich bereits seit langem bekannt ist. Während sich Bundesbehörden und Unternehmen der kritischen Infrastruktur große IT-Abteilungen und umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen leisten können und müssen, sind Kommunen und Gemeinden nur unzureichend auf derartige Angriffe vorbereitet. Sie verfügen schlicht nicht über die notwendige personelle Ausstattung, um für die dringend notwendige Sicherheit ihrer Systeme angemessen zu sorgen. Hinzu kommt, dass viele sich der stetig weiterwachsenden Gefahr durch Cyberangriffe überhaupt nicht bewusst sind. Das könnte – und sollte – sich nach dem aktuellen Fall ändern.
Über die 8com GmbH & Co. KG

Das 8com Cyber Defense Center schützt die digitalen Infrastrukturen von 8coms Kunden effektiv vor Cyberangriffen. Es beinhaltet ein Security Information and Event Management (SIEM), Vulnerability Management sowie professionelle Penetrationstests. Zudem bietet es den Aufbau und die Integration eines Information Security Management Systems (ISMS) inklusive Zertifizierung nach gängigen Standards. Awareness-Maßnahmen, Security Trainings und ein Incident Response Management runden das Angebot ab.

8com gehört zu den führenden Anbietern von Awareness-Leistungen und Informationssicherheit in Europa. Seit 15 Jahren ist das Ziel von 8com, Kunden die bestmögliche Leistung zu bieten und gemeinsam ein ökonomisch sinnvolles, aber trotzdem möglichst hohes Informationssicherheitsniveau zu erzielen. Durch die einzigartige Kombination aus technischem Know-how und direkten Einblicken in die Arbeitsweisen von Cyberkriminellen können die Cyber-Security-Experten bei ihrer Arbeit auf fundierte Erfahrungswerte zurückgreifen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

8com GmbH & Co. KG
Europastraße 32
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: +49 (6321) 48446-0
Telefax: +49 (6321) 48446-29
http://www.8com.de

Ansprechpartner:
Felicitas Kraus
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 30308089-14
E-Mail: kraus@quadriga-communication.de
Eva-Maria Nachtigall
Leiterin Kommunikation & Medien
Telefon: +49 (6321) 48446-0
E-Mail: redaktion@8com.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel