Die Schnittstellen zwischen sozial-, aufenthalts- und asylverfahrensrechtlichen Regelungen stellen Praktikerinnen und Praktiker vor Herausforderungen. Die aktuelle Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. nimmt verschiedene Gruppen Geflüchteter je nach Aufenthaltsstatus in den Blick und beantwortet folgende Fragen: Ist eine betriebliche Berufsausbildung erlaubt oder kann sie erlaubt werden? Können Maßnahmen zur Vorbereitung einer Berufsausbildung gefördert werden? Kann die Berufsausbildung finanziell gefördert werden? Welche weiteren Voraussetzungen gibt es, etwa mit Blick auf Wohnsitzauflagen?
„Uns ist dabei ein Leitgedanke wichtig: Wir müssen Geflüchtete so früh wie möglich integrieren. Dafür ist der Zugang zu Berufsausbildung und deren Förderung zentral. Beides muss von Beginn an in die Beratungsarbeit und Leistungsgewährung einbezogen werden“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Zur Handreichung des Deutschen Vereins: https://www.deutscher-verein.de/de/handreichung-berufsausbildung-gefluechteter
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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