Die Sitzung des schleswig-holsteinischen Landtags beginnt am heutigen Donnerstag mit einer umfangreichen Klimaschutzdebatte. Die Jamaika-Regierung legt ihr lange angekündigtes „Energiewende- und Klimaschutzgesetz“ vor, das unter anderem für Häuslebauer und -besitzer sowie Wohnungsunternehmen von besonderem Interesse sein dürfte. Nach dem Regierungsentwurf müssen Eigentümer von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, beim Heizungstausch mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarf durch Erneuerbare Energien decken.

Diesen Entwurf kritisierten Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, scharf:

„Die Jamaika-Koalition bevormundet Wohnungsunternehmen und Immobilieneigentümer beim Klimaschutz wie Schulkinder, die Nachhilfe im kleinen Ein-Mal-Eins benötigen. Dabei ist bereits heute zu spüren, dass die Kosten für Öl und Gas aufgrund des CO²-Preises kräftig anziehen und in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Jeder kann sich an fünf Fingern ausrechnen, dass es sich daher perspektivisch lohnt, in erneuerbare Energien zu investieren.

Offenbar hat sich in der Landesregierung die grüne Vorschreiberitis durchgesetzt, weil man diese Erkenntnis den Wohnungsunternehmen, Hausbesitzern und privaten Vermietern nicht zutraut, sondern erneuerbare Energien durch Ordnungsrecht diktieren will. Das ist, wie die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt, der falsche Weg, weil das Widerstand hervorruft. In der Schule wurde aus guten Gründen die Rute als Mittel der Züchtigung abgeschafft, weil das nicht zur Erziehung taugte.

Viel besser wäre es, individuelle Modernisierungsfahrpläne für jedes Wohngebäude zu fördern. Dann wüsste der Eigentümer, wie er optimal auf erneuerbare Energien umrüsten kann. Diese Fahrpläne müssten mit der kommunalen Wärmeplanung abgeglichen werden, da der Schlüssel zum Erfolg der Klimaneutralität im Wohngebäudebestand die Primärenergie ist. Das heißt, wenn das Fernwärmenetz in einer Kommune mit erneuerbaren Energien versorgt wird, profitieren auch die angeschlossenen Gebäude.“

Klimaschutzziele müssen sozial verträglich umgesetzt werden

Um die ambitionierten Klimaziele beim Wohnen sozial verträglich umsetzen zu können, brauchen wir ein langfristiges Versprechen für bezahlbare Mieten. Dafür ist eine weitere staatliche Förderung zusätzlich zur bestehenden Bundesförderung notwendig. Nur so kann bezahlbares Wohnen dauerhaft für breite Schichten der Bevölkerung gesichert werden.

Ziel der staatlichen Förderung muss es sein, die Belastung von Mieterhaushalten auf eine sogenannte annähernde Warmmietenneutralität zu begrenzen. Mit anderen Worten: Ein Mieter sollte nach Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude und unter Berücksichtigung seiner künftigen Einsparungen beim Heizen maximal 50 Cent Miete pro Quadratmeter mehr zahlen als zuvor.

Zudem müssen bei Klimaschutzmaßnahmen ganze Quartiere in den Blick genommen werden. Wohnungsunternehmen muss es ermöglicht werden, Energieerzeugung aber auch Energieverbrauch vernetzt und sektorübergreifend organisieren zu können. Technologieoffenheit muss immer das Leitmotiv sein. Unverzichtbar ist es, die Experimentierklausel des Gebäudeenergiegesetzes drastisch zu erweitern.“

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 396 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

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Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. Private Kleinvermieter bieten rund zwei Drittel aller Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt an.

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