Angesichts der Katastrophe, die mit Sturm Friederike im Januar 2018 begonnen hatte, und die durch die Pandemie verschärft wurde, kamen die Hilfen der Bundesregierung zur richtigen Zeit.
Um die Wälder in Zeiten des Klimawandels und mit Blick auf die kommenden Generationen zu erhalten, muss die Klimaschutzleistung der Wälder honoriert werden. Ein Teil der Mittel, die aus der CO2-Bepreisung der Sektoren Verkehr und Gebäude in den Energie- und Klimafonds (EKF) fließen, muss dem Wald zugutekommen, so die zentrale Forderung der AGDW. „Unsere Wälder sind die Klimaschützer Nummer Eins“, sagte von der Marwitz, „nur mit einer Honorierung dieser Leistung kann die Klimaschutzwirkung der Wälder auch zukünftig aufrechterhalten werden“.
Der AGDW-Präsident begrüßte daher, dass sich der Bundesrat in den Beratungen zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Ende letzter Woche für eine nachhaltige Waldwirtschaft, für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und für den Ausbau der Klimaschutzwirkung durch eine nachhaltige Holzproduktion und -verwendung stark gemacht hat. Nun muss der Bundestag die Verwendung des ökologischen Rohstoffes Holz und dessen substituierende Wirkung klar im Gesetz verankern.
Denn der Einsatz des Rohstoffes Holz – z.B. im Gebäudebau oder in der Produktion von Alltagsgegenständen – führt nicht nur zu einer Erhöhung der CO2-Speicherleistung, sondern auch zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen, da er klimaschädliche Ressourcen wie Kohle und Gas ersetzt. Daher müssen diese Substitutionseffekte im Klimaschutzgesetz logischerweise auch den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft zugerechnet werden.
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