Ein großer Teil der öffentlichen Aufträge für Planungsleistungen liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes. Beide Seiten, die Auftraggebenden und die Planungsbüros, sind auf die korrekte Durchführung der Auftragsvergaben angewiesen. Grundsätzlich gelten die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), insbesondere das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot und die Dokumentationspflicht.

In der Berufspraxis hat sich gezeigt, dass es wünschenswert wäre, konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Vergabe von Planungsleistungen zu haben. Zur Wahrung der Rechtssicherheit und Effektivierung für die Auftraggebenden und die Bietenden sind die Vereinfachung und Standardisierung der Verfahren sinnvoll. Der bdla hat daher „Empfehlungen für die Vergabe von freiberuflichen landschaftsarchitektonischen / landschaftsplanerischen Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes“ erarbeitet.

Die Empfehlungen sollen als Arbeitsinstrument und Leitlinie dienen und Auftraggebenden wie Planungsbüros eine Hilfestellung bieten. Sie sind auf das jeweilige Projekt und die Aufgabenstellung hin anzupassen. Abhängig von Komplexität und Projektvolumen können die Kriterien reduziert werden. Im Sinne der Qualitätssicherung ist bei Planungsleistungen von einem reinen Preiswettbewerb abzusehen.

Die Empfehlungen setzen sich aus folgenden Muster-Formularen zusammen:
– Teil A, Verfahrensbedingungen (docx-Datei)
– Teil B, Leistungsbeschreibung (docx-Datei)
– Teil C, Vertragsunterlagen (docx-Datei)
– Teil D, Preisblatt (xlsx-Datei)
– Teil E, Angebotsvordruck (docx-Datei)

Die Unterlagen in Form einer zip-Datei werden vom bdla zum kostenlosen Download angeboten unter https://www.bdla.de/publikationen/downloads-bestellungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 278715-0
Telefax: +49 (30) 278715-55
http://bdla.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel