Am 25. Juni wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister abstimmen. Die Bundesländer sollten ihn ablehnen. Denn die Sammelwut deutscher Behörden birgt Gefahren für Geflüchtete und ist datenschutzrechtlich höchst fragwürdig.

Erklärtes Ziel des „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ ist es, die Datenbestände von Nichtdeutschen, insbesondere Geflüchteten, erheblich auszuweiten, zentral zu speichern und quasi auf Tastendruck Tausenden von Behörden zur Verfügung zu stellen. Die datenschutzbezogenen Grundrechte der Betroffenen werden dabei grob übergangen. In der Sachverständigenanhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags haben Expert*innen erhebliche Datenschutzbedenken geltend gemacht. Auch PRO ASYL hatte den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister (AZR) ausführlich kritisiert. Inzwischen hat die Bundesregierung zwar einige Verbesserungen vorgenommen, doch diese sind unzureichend. Dennoch hat der Gesetzentwurf am 9. Juni den Bundestag passiert. Nun ist es an den Ländern, zu verhindern, dass hochsensible Daten – etwa über die sexuelle Orientierung von Schutzsuchenden oder die Fluchtgeschichten der Betroffenen – einer Vielzahl von Ausländerbehörden, Polizeidienststellen, Sozialämtern, Auslandsvertretungen, Aufnahmeeinrichtungen und weiteren Behörden zur Verfügung gestellt werden. Rund 16.500 Behörden haben Zugriff auf das AZR.

Auch Dokumente wie Asylbescheide und Gerichtsentscheidungen in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren sollen künftig im AZR gespeichert werden. Nach Ansicht von PRO ASYL und den Flüchtlingsräten reicht es nicht aus, dabei bloß einige Passagen zu schwärzen, wie die überarbeitete Fassung es vorsieht.  Nimmt man den grund- und europarechtlichen Schutz des Privatlebens ernst, müssten – etwa bei Bescheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge – sämtliche Absätze gestrichen werden, in denen persönliche Angaben gemacht werden. Was nach allen notwendigen Schwärzungen übrig bleibt, dürfte entweder vollkommen nutzlos sein oder ohnehin übermittelt werden. Der Verwaltungsaufwand steht also in keinem Verhältnis zum Nutzen. Und mehr noch: Eine Einsicht in die (geschwärzten) Dokumente ist für die Aufgabenerfüllung der Behörden schlicht nicht erforderlich – ihre Speicherung verfehlt damit eines der wichtigsten rechtlichen Kriterien für die Zulässigkeit der Datenerhebung. 

Gesetzesnovelle verstößt gegen Verfassungs- und Europarecht

Besonders problematisch bleibt die Verknüpfung von Personenidentitätsnummern aus dem Herkunftsland mit dem AZR-Datensatz. „Damit geht eine erhebliche Missbrauchsgefahr einher“, warnt Andrea Kothen von PRO ASYL. Dies birgt „insbesondere das Risiko, dass die Daten von Flüchtlingen ohne Kenntnis der Betroffenen an den Verfolgerstaat gelangen und die Person selbst oder ihre im Herkunftsland lebenden Angehörigen dadurch in Gefahr geraten.“ Die Missbrauchsgefahr wiegt umso schwerer, als es im zentralisierten Speicher- und Abrufverfahren des AZR kaum wirksame Kontrollmechanismen gibt. Die Installation eines „Datencockpits“ nach dem Vorbild anderer Register hätte die Möglichkeiten der Betroffenen, ein gewisses Maß an Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten, gestärkt. Ein entsprechender Vorschlag der Grünen wurde im Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht berücksichtigt.

„Mit der immer weiter ausufernden Datensammelwut in Bezug auf ausländische Menschen wird der Datenschutz komplett ausgehöhlt. Für Ausländer*innen gilt nur ein Datenschutz zweiter Klasse“, erklärt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, ergänzt: „Gerade hier in Hessen haben wir ja leider einige Erfahrungen damit sammeln können, wie gespeicherte Daten missbräuchlich abgerufen werden können, wie beispielsweise der Skandal um den NSU 2.0 eindrücklich zeigt. Jetzt soll ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem sehr viel mehr und sehr viel sensiblere Daten einem sehr viel größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden sollen.“

In vieler Hinsicht ist die Gesetzesnovelle nicht mit Verfassungs- und Europarecht zu vereinbaren. Darauf hat insbesondere das Netzwerk Datenschutzexpertise hingewiesen. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte fordern die Länder daher auf, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen. Der Datenschutz muss auch für Geflüchtete gelten!

Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Novelle finden Sie hier.

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