„Wenn es tatsächlich um eine sachgerechte Korrektur von Bereinigungen gegangen wäre, dann hätte man diese Aufgabe den Kassenärztlichen Vereinigungen überlassen können, wo in Teilen schon längst die entsprechenden Schritte in Angriff genommen worden sind“, sagte Reinhardt. Stattdessen komme nun eine Schablone aus dem Hause Spahn, die ein angemessenes, subsidiäres Verfahren unmöglich mache. Damit dokumentiere der Gesetzgeber erneut sein fehlendes Vertrauen in die ärztliche Selbstverwaltung, auf deren Kompetenz er an anderer Stelle – zum Beispiel bei der Bekämpfung der Pandemie – mit großer Selbstverständlichkeit setze.
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