Hunde in Schulen sind keine Seltenheit. Die Anwesenheit der Vierbeiner beruhigt die Gemüter, nimmt Ängste und fördert das Miteinander. Einige Tiere werden sogar zu echten Therapiehunden ausgebildet. Je nachdem, wie oft Hunde im Schulunterricht eingesetzt werden, können Aufwendungen für das Tier nach Auskunft der ARAG Experten zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt werden. In einem konkreten Fall ging ein fleißiger Vierbeiner täglich mit seinem Frauchen zur Schule, an der es ein tiergestütztes Pädagogikkonzept gab. Den Hund hatte sich die Lehrerin privat angeschafft; die Schule beteiligte sich trotz Programm nicht an den Kosten für das Tier. Daher machte die Frau die Aufwendungen für Anschaffung, Futter, Tierarzt, Hundeschule und Ausbildung als Therapiehund als Werbungskosten bei der Steuer geltend. Doch das Finanzamt lehnte ab, denn immerhin war der Hund privat angeschafft. Am Ende wurde der Lehrerin zumindest ein hälftiger Abzug als Werbungskosten anerkannt, da der Hund regelmäßig an einer fünftägigen Unterrichtswoche teilnahm. Die Kosten für die Ausbildung als Therapiehund konnte die Frau sogar in voller Höhe als Werbekosten ansetzen, da hier keine private Mitveranlassung vorlag, sondern die Ausbildung sich durch den Einsatz des Hundes an der Schule ergeben hatte (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 15/19).

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