Maskenpflicht und Abstandsregeln sind angesichts der Corona-Pandemie zur Normalität in deutschen Betrieben geworden. Organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz wie flexible Arbeitszeiten oder die Umgestaltung von Aufgaben und Teams werden hingegen seltener genutzt als noch zu Beginn der Pandemie. Das zeigt die repräsentative Studie „Gut geschützt im Betrieb? – Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie aus Sicht der Beschäftigten“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie basiert auf einer Corona-Sondererhebung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus 2020/21 und wertet über 3.000 Antworten von Beschäftigten aus.  

Die Beschäftigten berichten, dass personenbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen in ihren Betrieben weitestgehend umgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln (Anfang 2021 umgesetzt bei 95 % der Beschäftigten), Abstandsregeln (93%) und Maskenpflicht (90 %). Organisatorische Maßnahmen wurden im Laufe der Pandemie eher zurückgenommen: Während im Sommer 2020 noch etwa ein Drittel der Beschäftigten von flexiblen Arbeitszeiten berichtete, waren es Anfang 2021 nur noch 12 %. Auch schutzbedürftige Beschäftigte wurden deutlich seltener freigestellt (im Sommer 2020 berichten dies noch 54 %, im Januar/Februar 2021 nur noch 33 %)  

Ob beschlossene Arbeitsschutzmaßnahmen den Beschäftigten zufolge in der Praxis auch umgesetzt werden, variiert je nach Branche. Am häufigsten berichteten Beschäftigte aus Lebensmittel- und Gastgewerbeberufen, Berufen in Unternehmensführung und -organisation sowie IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen, dass die Maßnahmen eingehalten wurden (91 %). Die niedrigsten Werte wurden für fertigungstechnische Berufe (81 %) sowie Verkehrs- und Logistikberufe (76 %) ermittelt.  

Während im Sommer 2020 noch 90 % der Befragten die jeweils getroffenen Maßnahmen für angemessen hielten, waren es zu Beginn 2021 noch 85 %. Mit den Maßnahmen zufrieden sind besonders häufig Beschäftigte in klassischen Büroberufen (beispielsweise in der IT Branche 93 %) aber auch aus vielen Gesundheitsberufen (89 %). Nicht weitreichend genug sind die Maßnahmen zum Beispiel für knapp ein Fünftel der Beschäftigten in sozialen und kulturellen Dienstleistungsberufen (19 %).  

baua: Bericht kompakt „Gut geschützt im Betrieb? – Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie aus Sicht der Beschäftigten“ gibt es im PDF-Format zum Herunterladen im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8860390.  

Forschung für Arbeit und Gesundheit Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.

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