Der DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern veranstaltete per Live-Stream am 18. Juni sein 11. Rettungsdienst-Symposium. Der Plenarsaal des Landestages MV bot beste Kulisse für die Diskussion brisanter Themen um die Zukunft des Rettungsdienstes.

Rettungsdienst ist Notfallvorsorge. Rettungsdienst ist obligatorischer Bevölkerungsschutz. Die Frage, ob diese Leistungen zukünftig der Markt regeln sollte oder Daseinsvorsorge wie Trinkwasser darstellt, zieht sich durch das gesamte DRK-Rettungsdienst-Symposium. Das Format – in diesem Jahr online – fand als Live-Stream in Diskussion erprobter Kulisse statt. Der Plenarsaal des Landtages MV fungierte als einladende Plattform. Eine Plattform mit Protagonisten, die Impulse setzten. Elementare Impulse für offenen Austausch zwischen Vertretern aus dem Gesundheitswesen und der Politik.

rettungsdienstliche Leistungen auszuschreiben, ist bundesweit ohne Referenz

Die Regelung des Landes, rettungsdienstliche Leistungen nach 10 Jahren verpflichtend auszuschreiben, ist bundesweit ohne Referenz.
Sie verschlechtert die Bedingungen für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement, schwächt das System des Zivil- und Katastrophenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern und ist damit nachteilig für die Bevölkerung. Fakt ist, dass das Landesrettungsdienstgesetz nachgeschärft werden muss und eine Bereichsausnahme eindeutig zu formulieren ist. Das steht als Credo der Veranstaltung.

Das Symposium des DRK-Landesverbandes MV war hochkarätig besetzt. Referenten sowohl aus Politik als auch aus dem Gesundheitswesen diskutierten um die Zukunft des Rettungsdienstes und vor allem auch um die Bedingungen, die ein leistungsfähiges Gesundheitssystem braucht.

Michael Sack, Landrat Vorpommern-Greifswald, stellt sowohl Relevanz des Rettungsdienstes in der Praxis dar und zudem konkret heraus, welchen Auftrag er mit dem Katastrophenschutz in besonderen Lagen erfüllt. „Der Rettungsdienst befindet sich in einem enormen Reformprozess“, so Björn Stahlhut. Er ist kommissarischer Teamleiter im Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes und spricht für Zusammenhänge, die sich auf nationaler Ebene abspielen. Auf Landesebene steht ihm Torsten Koplin thematisch an der Seite. Koplin ist Mitglied des Landestages in MV und stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in MV“. Der Rettungsdienst ist kein wirtschaftliches Unternehmen mit Gewinn-Intention, sondern vielmehr Teil eines vernetzten Gesundheits-systems, welches dem Bürger – gesetzlich garantiert – allumfassend zur Verfügung steht. Doch wird das auch in Zukunft so aussehen?

Das Deutsche Rote Kreuz in Mecklenburg-Vorpommern agiert als kompetenter und zuverlässiger Partner im Rettungsdienst zum Schutze der Bevölkerung. Das war stets so und darf so bleiben! Deshalb engagiert sich das DRK für die Novellierung des Rettungsdienst-Gesetzes. Dafür hat der DRK-Landesverband eine Petition ins Leben gerufen.

Alle Informationen und die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen: https://rettemichwerkann.drk-mv.de/…

Sowohl Eindrücke, Bilder, und diverse Statements als auch die ausführliche Darstellung der Ergebnisse des Symposiums finden Sie zeitnah auf den medialen Kanälen des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. und in einer nachfolgenden Pressemeldung. www.drk-mv.de

Welches Fazit gewinnt das 11. DRK-Rettungsdienst-Symposium?

Schwerpunkte:
– Rettungsdienst und alle anderen Elemente des Bevölkerungsschutzes bilden ein – nicht auseinander zu dividierendes – System.

– Rettungsdienst und Bevölkerungsschutzes greifen auf gleiche (ehrenamtliche) Personalressourcen zurück; ohne die Erfahrungen aus dem Rettungsdienst einschließlich der regelmäßigen Fortbildungen ist eine qualifizierte Hilfe auch bei einem Massenanfall von Verletzten und/oder Erkrankten oder im Katastrophenfall nicht denkbar.

– Vor dem Hintergrund der im Jahr 2025 auslaufenden 10 Jahresfrist, die das Rettungsdienstgesetz den Landkreisen bis zur Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen gegeben hat sowie die bevorstehende landesweite Überplanung, herrscht im Haupt- und Ehrenamt eine große Unsicherheit.

– Mit der Regelung im Rettungsdienstgesetz, die öffentlich-rechtlichen Verträge im Rettungsdienst zu befristen, hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sie den Rettungsdienst für eine Dienstleistung hält, die sich den Mechanismen des freien Marktes unterzuordnen hat. Diese Position steht im Widerspruch zur Position der EU und auch der Bundesregierung, für die die Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes an gemeinnützige Organisationen unter die vergaberechtliche Bereichsausnahme fällt und insofern nicht ausschreibungspflichtig ist.

– Die Befristung der rettungsdienstlichen Beauftragung hemmt die Träger des Rettungsdienstes und Leistungserbringer an einer langfristig abgesicherten Strategie- und Investitionsplanung.

– Damit sind wichtige Synergieeffekte, welche die anerkannten Hilfsorganisationen benötigen, gegeben, die nur über eine Beteiligung am öffentlichen Rettungsdienst möglich sind. Das Land und die Träger des Rettungsdienstes unterstützen somit auch ihre eigene Katastrophenvorsorge. Hierfür bedarf es aber eines geschützten Rechtsrahmens im Rettungsdienstgesetz, der mit der Fixierung einer Bereichsausnahme und sinnvoller Befristung der Verträge im Rettungsdienst einhergeht. Nicht zuletzt hat die Corona-Krise gezeigt, dass Teile der Daseinsvorsorge bewährte und verlässliche Strukturen benötigt. Diese sollten auch entsprechend durch den Staat ermöglicht werden.

Der DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist Hilfsorganisation und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern. Er übernimmt vielfältige, auch öffentliche Aufgaben. Das Deutsche Rote Kreuz rettet Menschen, hilft in Notlagen, bietet eine Gemeinschaft, steht den Armen und Bedürftigen bei und wacht über das humanitäre Völkerrecht – in Deutschland und in der ganzen Welt.

Das Deutsche Rote Kreuz Mecklenburg-Vorpommern e.V. gliedert sich in 14 Kreisverbände und 61 Ortsvereine. Sowohl Nationale Hilfsgesellschaft inkl. Wasserwacht, Soziale Dienste/ Wohlfahrts- und Sozialarbeit mit dem Jugendrotkreuz, Blutspendedienst, Krankenhäuser und das Bildungszentrum in Teterow gehören zu den Gliederungen des DRK MV. Konkret sind das etwa 1.000 ehrenamtliche KatastrophenschutzhelferInnen, nahezu 40.000 Fördermitglieder, etwa 5.700 aktive Helferinnen und Helfer, darunter über 2.000 Jugendrotkreuzmitglieder. Zudem arbeiten an die 9.000 hauptamtlichen Mitarbeiter im DRK Mecklenburg-Vorpommern.

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